Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/80: Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) · 25 Seiten

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Regulierungsfolgenabschätzung

4.3.2 Erst- und Rückversicherer

Interne Revision

Das geltende Recht erlaubt es der FINMA, Versicherungsunternehmen in begründeten Einzelfällen von der Pflicht, eine interne Revision zu führen, zu befreien. Diese Kompetenz wurde von der EU im Rahmen der Äquivalenzanerkennung des Schweizer Solvabilitätssystems und der Schweizer Aufsicht über Versicherungsgruppen bemängelt; sie soll der FINMA deshalb entzogen werden.16 Das hat zur Folge, dass Versicherungsunternehmen ohne interne Revision eine solche entweder selber einrichten oder die entsprechenden Leistungen auf dem Markt beziehen müssen und zwar unabhängig davon, ob sie Berührungspunkte mit der EU haben oder nicht. Konkret sind von der Gesetzesanpassung 30 vorwiegend kleine Versicherungsunternehmen betroffen. Sie haben mit höheren Regulierungskosten zu rechnen. Neben einmaligem Beratungsaufwand entstehen auch permanent höhere Kosten für die interne Revision selber. Falls die interne Revision selber eingerichtet wird, könnten gemäss Schätzungen der Branche pro Unternehmen insgesamt 50’000 Franken einmalige Beratungskosten sowie ein interner Zusatzaufwand von einigen Arbeitswochen pro Unternehmen und Jahr anfallen, dessen Kosten jedoch nicht quantifiziert werden können. Die Kosten der ausgelagerten Dienstleistungen werden nach Angaben der FINMA auf 15'000 bis 25'000 Franken pro Unternehmen und Jahr geschätzt.17 Nicht berücksichtigt ist der Zusatzaufwand, der durch die Prüfungen der internen Revision beim Unternehmen und zur Bewirtschaftung der Auslagerung beim Unternehmen entsteht.

Gruppenaufsicht über Versicherungsgruppen und -konglomerate

Die VAG-Revision hat auch zum Ziel, die Gruppenaufsicht zu stärken. Dazu wird die präventive Gewährsprüfung von Personen der Oberleitung und der Geschäftsführung der schweizerischen Versicherungseinheiten ausgeweitet auf die Konzern- und Gruppenleitung. Eine solche erfolgt in Einzel- oder Ereignisfällen bereits heute. Von dieser Massnahme betroffen sind fünf Versicherungsgruppen und ein Versicherungskonglomerat. Da die Funktionen oft in Personalunion geführt werden, sind bei den meisten Gruppen bereits fast alle potentiellen Gewährsträger auf Gruppenstufe durch eine Gewährsprüfung bei der hauptsächlichen Versicherung erfasst. Durch die zusätzliche präventive Prüfung der Gewährsträger entsteht bei der FINMA ein Zusatzaufwand von jährlich einigen wenigen Arbeitstagen, der mit den bestehenden Ressourcen zu bewältigen ist. Bei den betroffenen Versicherungsgruppen und -konglomeraten fallen zusätzliche Gebühren von 3‘000 bis 6‘000 Franken pro Jahr an.

Aufsicht über Zweigniederlassungen ausländischer Rückversicherungen

Die Schweiz wurde im Rahmen des letzten Financial Sector Assessment Programm FSAP vom Internationalen Währungsfonds IWF dafür gerügt, dass Zweigniederlassungen ausländischer Rückversicherer in der Schweiz nicht der prudentiellen Aufsicht unterstellt sind. Dies soll mit der vorliegenden Revision geändert werden, um den Schutz des Schweizer Finanzplatzes vor potentiell missbräuchlichem Verhalten zu verbessern. Schliesslich können mit der Unterstellung ausländischer Rückversicherungen gleichwertige Wettbewerbsbedingungen unter den bereits der Aufsicht unterstellten inländischen Rückversicherern und den hiesigen Zweigniederlassungen ausländischer Rückversicherern geschaffen werden.

Zur Zahl der von der Gesetzesanpassung betroffenen Rückversicherer zeigt eine Untersuchung der FINMA, dass per Ende 2014 17 Niederlassungen ausländischer Rückversicherer im Handelsregister eingetragen waren. Diese Zahl dürfte seither angestiegen sein. Es ist offen, ob alle Schweizer Niederlassungen mit der Gesetzesanpassung aktiv bleiben.

16 ICP 8 (Standard 8.7) der IAIS stipuliert die Pflicht zur Einrichtung einer internen Revision. Insofern ist der Entzug der Kompetenz der FINMA, eine Versicherungsunternehmung von der internen Revision zu befreien, auch im Einklang mit den ICP (vgl. Kapitel 2).

17 Die Schätzung basiert auf einer Stichprobe von elf Unternehmen, die bereits heute ihre interne Revision ausgelagert haben.

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