Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 26 Seiten
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Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz
unmittelbar betroffen. Zur Bewältigung des Zusatzaufwands geht das SIF von einem begrenzten zusätzlichen Ressourcenbedarf aus. Das SIF wird den genauen Bedarf bis zur Inkraftsetzung der Verordnung evaluieren und konkretisieren. Kantone und Gemeinden sind nicht direkt betroffen.
3.3 Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz
Die Vorlage sieht eine Klärung der Regulierungsrolle der FINMA und ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden und den Betroffenen vor. Damit trägt sie dazu bei, den Regulierungsrahmen des Schweizer Finanzplatzes optimal auszugestalten und die regulatorische Belastung der Finanzinstitute in Grenzen zu halten. Ein solches Umfeld begünstigt den Wettbewerb zwischen den Finanzinstituten und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes insgesamt. Gleichzeitig sind weder die Reputation der FINMA noch diejenige des Finanzplatzes in Frage gestellt. Der internationale Ruf der Schweiz im Finanzmarktbereich hängt wesentlich davon ab, ob die Regulierung mit den global akzeptierten Standards kompatibel ist. Dies wiederum wird massgeblich vom Gesetzgeber bestimmt. Die vorliegende Verordnung ändert daran nichts.
4 Rechtliche Aspekte
4.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die neue Ausführungsverordnung zum FINMAG stützt sich auf Artikel 55 FINMAG sowie auf Artikel 8 des RVOG.
4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Vorliegend bestehen keine auf Vereinbarkeit zu prüfenden Verpflichtungen.
5 Inkrafttreten
Die neue Verordnung soll Anfang 2020 in Kraft treten.
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