Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 26 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz
Die Verordnung wird mit Blick auf weitere Regelungsgegenstände ergänzt durch die FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung14 (FINMA-GebV) und die Finanzmarktprüfverordnung15 (FINMA-PV) sowie die neue Aufsichtsorganisationenverordnung16 (AOV).
2. Abschnitt: Internationale Tätigkeit der FINMA
Art. 2 Aufgaben
Absatz 1
Buchstabe a: Die globale Tätigkeit der Beaufsichtigten und die Vernetzung der Finanzmärkte bedingen eine enge internationale Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbehörden. Die internationale Kooperation zwischen Aufsichtsbehörden bildet eine Voraussetzung für eine effektive Aufsicht über international tätige Finanzinstitute. Diese setzt einen Informationsaustausch im Sinne der Amtshilfe zu Zwecken der laufenden Aufsicht, für das Enforcement sowie für Resolution-Aufgaben voraus. Der Informationsaustausch kann dabei schriftlich oder mündlich erfolgen, sowohl bilateral als auch gegenüber mehreren ausländischen Behörden (insbesondere in sogenannten Supervisory Colleges oder Crisis Management Groups). Dabei kann die Zusammenarbeit durch schriftliche Abmachungen zwischen der FINMA und ausländischen Behörden konkretisiert werden (siehe auch Abs. 2).
Buchstabe b: Auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 2 FINMAG kann die FINMA in internationalen Gremien Einsitz nehmen, die sich spezifisch mit Fragen der Finanzmarktaufsicht befassen.17 Entsprechende Gremien sind namentlich der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payments and Market Infrastructures, CPMI), die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO). Im Financial Stability Board (FSB), in welchem die Schweiz durch das EFD und die SNB vertreten ist, nimmt die FINMA in Unter- und Arbeitsgruppen teil. Zudem ist die FINMA Mitglied in der Delegation des EFD bei der Financial Action Task Force (FATF).
Buchstabe c: Die OV-EFD beauftragt das SIF in Artikel 7 Absatz 1 unter anderem mit der Wahrung der Interessen der Schweiz in internationalen Finanz-, Steuer- und Währungsangelegenheiten gegenüber dem Ausland. Das SIF ist dabei explizit angehalten, dies in Zusammenarbeit mit der FINMA (und anderen betroffenen Behörden) zu tun. Zu diesem Zweck schliesst das EFD bilaterale Vereinbarungen und führt regelmässige Dialoge mit ausländischen Staaten. Diese Kontakte dienen der Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der Integrität und der Stabilität des Finanzplatzes sowie der Wahrung des Zugangs zu ausländischen Märkten. Teilweise erfordern diese Kontakte eine Teilnahme respektive technische Unterstützung durch die FINMA. Sofern internationale Vereinbarungen oder Dialoge die Aufgaben oder Ziele der FINMA explizit betreffen oder auf Einladung des EFD, wirkt die FINMA auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 2 FINMAG bereits heute aktiv an bilateralen Tätigkeiten des EFD mit.
Daneben ist die FINMA aufgefordert, das EFD mit seiner Fachkenntnis in der Früherkennung von allfälligen internationalen Entwicklungen, z.B. betreffend potentielle Marktzugangsschranken für Schweizer Unternehmen im Ausland, zu unterstützen.
14 SR 956.122
15 SR 956.161
16 SR 956.[…]
17 BBl 2006 2829, S. 2860. 231.2 \ COO.2255.101.2.795192 12/26