Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 26 Seiten

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Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz

3 Auswirkungen (Regulierungsfolgenabschätzung, RFA)

3.1 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die betroffenen Gruppen

3.1.1 FINMA

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA ist die Hauptbetroffene der Vorlage, da die neue Verordnung zu einer klareren Trennung der Verantwortlichkeiten für Regulierung und Standardsetting im Finanzmarktbereich beiträgt. Dies hat für die FINMA zur Folge, dass sie in Zukunft eine fokussiertere Rolle bei der grundsätzlichen Ausrichtung und Ausgestaltung der Finanzmarktregulierung in der Schweiz haben und bei der Wahrnehmung ihrer internationalen Aufgaben (ausser der Amtshilfe) intensiver mit dem EFD zusammenarbeiten wird. Dies stärkt die politische Legitimation der Regulierung und verleiht letztlich der FINMA in ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde mit klar umrissener Regulierungskompetenz eine grössere Akzeptanz.

Soweit sie selber regulatorisch tätig wird, wird die FINMA angehalten, sich verstärkt mit den ökonomischen Auswirkungen der Regulierung für die Betroffenen bzw. Gruppen von Betroffenen auseinanderzusetzen. Der damit einhergehende Zusatzaufwand erscheint überschaubar. Informationen über die zu erwartenden Kosten bei den Betroffenen können etwa in den bestehenden Arbeitsgruppen zwischen der Verwaltung und der Finanzbranche gewonnen werden. Die übrigen Daten, die zur Erstellung einer Wirkungsanalyse notwendig sind, können mittels (sowieso stattfindenden oder wo nötig zusätzlichen) Erhebungen bei den Instituten gewonnen werden. Die einmalige Überprüfung der FINMA-Regulierung auf ihre Stufengerechtigkeit hin dürfte mit einem gewissen Aufwand verbunden sein.

3.1.2 Beaufsichtigte Finanzinstitute

Die Aufsicht über die Einzelinstitute liegt weiterhin einzig in der Verantwortung der FINMA. Eine Einmischung des Bundes in einzelinstitutsspezifische Fragen ist nicht vorgesehen. Dennoch sind die FINMA-Regulierungen für die beaufsichtigten Finanzinstitute wegweisend. Die neue Verordnung schafft mehr Klarheit und Transparenz über die Regulierungsprozesse und die Anwendung der Regulierungsgrundsätze, womit sich die Rechts- und Planungssicherheit für die Beaufsichtigten in Bezug auf die Erarbeitung von Regulierungen erhöht. Dies wiederum erhöht das Vertrauen der Beaufsichtigten in die FINMA.

Ein gewisser Zusatzaufwand für die Finanzinstitute kann nicht ausgeschlossen werden, wenn es bei der Erstellung von Entscheidungsgrundlagen zu einer Erhöhung der Anzahl Erhebungen kommen sollte. Pro Zusatzerhebung kann pro Institut eine gewisse Beanspruchung der bestehenden Personalressourcen von mehreren Arbeitsstunden anfallen. Für die betroffenen Institute führt dies jedoch kaum zu nennenswert höheren Kosten.

3.1.3 Kundinnen und Kunden von Finanzinstituten

Da die Vorlage keinen Abbau oder Ausbau des Kundeschutzes vorsieht, sind die Kundinnen und Kunden von der Vorlage nur indirekt betroffen. Ein sorgfältiger Konsultationsprozess, der auch Konsumentenorganisationen einbezieht, wirkt vertrauensbildend.

3.2 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Der Bund (insbesondere das EFD) ist von der klareren Regelung der Verantwortung für die Finanzmarktregulierung und der stärkeren Involvierung in das internationale Standardsetting

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