Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 26 Seiten
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Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Die Regulierungstätigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) war in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand von Kritik von Seiten der Politik und der Finanzbranche, welche sich auch in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen äusserte. Der umfassendste dieser Vorstösse ist die Motion Landolt (17.3317, Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht), die der Bundesrat dem Parlament am 30. August 2017 zur Annahme beantragte – verbunden mit der Feststellung, dass in Bezug auf die Rolle der FINMA in Regulierung und Standardsetzung sowie die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gewisse Verbesserungspotentiale bestehen. Die Unabhängigkeit der FINMA in der Aufsicht wurde dabei nicht in Frage gestellt. Das Parlament hat die Motion am 13. Dezember 2017 (Nationalrat) und 13. Dezember 2018 (Ständerat) angenommen.1
Die Kritikpunkte der Politik und der Finanzbranche an der FINMA beziehen sich insbesondere auf deren Rolle in der Regulierung sowie bei der internationalen Standardsetzung und dabei auch auf eine angemessene Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit, den erwünschten Dialog mit den Beaufsichtigten sowie die verwaltungsinterne Zusammenarbeit.
Solche Kritik der Branche an der FINMA, erst recht nach intensiver Re-Regulierung in Folge einer Finanzmarktkrise, ist bis zu einem gewissen Grad zu erwarten und dem Verhältnis von Beaufsichtigten und Aufsicht inhärent. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst und kann die von der Branche geäusserte Kritik entsprechend einordnen. Die FINMA ist bestrebt, fundiert vorgetragene Kritik der Branche in einem konstruktiven Dialog aufzunehmen. In den letzten Jahren hat die FINMA wichtige Schritte unternommen, um den Schutz von Gläubigern, Anlegern oder Versicherten und des Finanzsystems zu stärken und Innovation im Schweizer Finanzplatz zu fördern; sie hat dabei auch wichtige, berechtigte Anliegen der Branche aufgenommen (z.B. betreffend Stärkung der Proportionalität und Risikoorientierung in ihrer Regulierung und Aufsicht).
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesverwaltung in 2018 die Regulierungstätigkeit der FINMA und die behördenübergreifende Zusammenarbeit vertieft analysiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten der FINMA (insb. das Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG; SR; SR 956.1], aber auch Spezialgesetze wie z.B. das Bankengesetz [BankG; SR 952.0]) grundsätzlich angemessen sind, dass sich jedoch mit Blick auf die Praxis Differenzen in der Interpretation dieser Grundlagen sowie zu den Erwartungen und Anliegen von Politik, Behörden und den Beaufsichtigten ergeben.
1.2 Neuregelung
Um die festgestellten Differenzen rasch und zielgerichtet anzugehen und eine inhaltlich robuste, nachvollziehbare und dauerhafte Regelung für die Zusammenarbeit von EFD und FINMA in Bezug auf namentlich regulatorisches Handeln zu finden, schlägt der Bundesrat als zielführende Lösung eine Konkretisierung des FINMAG in Form einer bundesrätlichen Verordnung vor. Am 31. Oktober 2018 hat der Bundesrat das EFD beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage für eine neue Verordnung zum FINMAG zu erarbeiten.
1 Weitere, ähnlich gelagerte Vorstösse lehnte der Bundesrat mit Verweis auf die Anliegen der Motion Landolt und seinen Willen, diese umzusetzen, ab (insb. Motion WAK-N (17.3976, vom NR angenommen, Motion an 2. Rat), Pa. Iv. Pantani (17.454, im Rat noch nicht behandelt) und Motion Ettlin Erich (18.3612, im Rat noch nicht behandelt)). Die Postulate Germann (17.3620) und Vogler (17.3566), welche Transparenz über die Regulierungskosten von FINMA-Rundschreiben verlangen, wurden vom Parlament bereits überwiesen und werden vom EFD bearbeitet. Die Ergebnisse dieser Analysen werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. 231.2 \ COO.2255.101.2.795192 3/26