Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/29: Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG · 26 Seiten

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Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz

Die neue Verordnung regelt und konkretisiert namentlich drei Aspekte: die Kompetenzen der FINMA in den internationalen Aufgaben und in der Regulierung, die Regulierungsgrundsätze gemäss Artikel 7 FINMAG und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der FINMA und dem EFD.

Mit der vorgesehenen Klarstellung zur Regulierungsrolle der FINMA, einschliesslich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und den Betroffenen werden weder die Unabhängigkeit noch die Aufsichtstätigkeiten der FINMA tangiert.

1.2.1 Präzisierung der Kompetenzen der FINMA

Die Kompetenzen der FINMA in den internationalen Aufgaben und in der Regulierung werden präzisiert und es wird festgelegt, wie sich diese Kompetenzen im Verhältnis zu den Kompetenzen des Bundesrates bzw. des EFD verhalten. So wird beispielsweise festgehalten, dass die FINMA im Rahmen der internationalen Aufgaben rechtlich nicht bindende Vereinbarungen abschliessen kann oder dass die Vertretung und Positionierung der Schweiz durch die FINMA in internationalen Gremien in Absprache mit dem EFD erfolgt.

1.2.2 Regulierungsgrundsätze und Regulierungsprozess

In Bezug auf die Regulierungsgrundsätze gemäss Artikel 7 FINMAG werden die Voraussetzungen für die Regulierungstätigkeit der FINMA präzisiert und es wird festgehalten, wie die Aspekte Verhältnismässigkeit, Differenzierung und internationale Standards dabei zu berücksichtigen sind. Weiter wird festgehalten, dass die FINMA bestehende Regulierungen periodisch auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit hin überprüft. Diese Konkretisierungen zu den Regulierungsgrundsätzen gemäss Artikel 7 FINMAG folgen den Grundsätzen, die der Bundesrat in seinem Bericht zur Finanzmarktpolitik von 2016 festgehalten hat.2

Für die Regulierungsvorhaben der FINMA sollen in der Regel Wirkungsanalysen erstellt werden. Diese Analysen dienen der Untersuchung und Darstellung der Kosten- und Nutzenaspekte von Regulierungen für die Betroffenen sowie die Volkswirtschaft.

In Bezug auf den Regulierungsprozess konkretisiert die Verordnung, wie die Betroffenen, die Öffentlichkeit und die mitinteressierten Verwaltungseinheiten einzubeziehen sind. Die Verordnung orientiert sich dabei an den Bestimmungen, die generell für die Bundesverwaltung gelten (insb. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung [RVOV; SR 172.010.1] und Vernehmlassungsgesetz [VlG; SR 172.061]). Weiter präzisiert die Verordnung die Kompetenzen des Verwaltungsrates der FINMA in der Regulierung.

Die Selbstregulierung hat sich im Bereich des Finanzmarktes bewährt und ist aus diesem Grund auch im FINMAG verankert. Die Verordnung bestimmt, dass vor der Anerkennung einer Selbstregulierung als Mindeststandard dieselben Konsultationsprozesse durchgeführt werden müssen wie für Regulierungen der FINMA.

1.2.3 Zusammenarbeit von FINMA und Bundesrat bzw. EFD

Betreffend die Zusammenarbeit von FINMA und Bundesrat bzw. EFD konkretisiert die Verordnung gewisse Anforderungen an die Formulierung der strategischen Ziele der FINMA und den Prozess zur Genehmigung derselben durch den Bundesrat. Weiter hält die Verordnung die Grundzüge der Zusammenarbeit von FINMA und EFD sowie des gegenseitigen Informations-

2 Bericht des Bundesrates vom Oktober 2016, «Finanzmarktpolitik für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz» (abrufbar unter www.sif.admin.ch > Dokumentation > Publikationen). 231.2 \ COO.2255.101.2.795192 4/26