Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 24 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 10. Oktober 2017 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» eingereicht und am 31. Oktober 2017 von der Bundeskanzlei für zustande gekommen erklärt. Hinter der Initiative steht das Komitee «Transparenz-Initiative», welchem unter anderem die SP Schweiz, die BDP Schweiz, die Grüne Partei Schweiz und Transparency International Schweiz angehören. Die Initiative will, dass insb. Parteien und Komitees ihre Finanzen transparent machen müssen. Dazu gehört die Offenlegung der Einnahmen und der Herkunft der Zuwendungen ab einer gewissen Summe.

An ihrer Sitzung vom 8. November 2018 hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates die Volksinitiative für gültig erklärt. Anlässlich dieser Sitzung fand auch eine Anhörung des Initiativkomitees statt. Die Kommission anerkannte dabei einen Handlungsbedarf im Bereich der Transparenz bei der Politikfinanzierung, stellte aber die Frage, ob die von der Initiative vorgeschlagenen Regelungen zielführend sind. Ausserdem hält es die Kommission für nicht angebracht, solche detaillierten Regelungen in der Verfassung festzuschreiben. Sie beschloss, die Verwaltung damit zu beauftragen, Möglichkeiten für einen direkten oder indirekten Gegenentwurf zur Initiative aufzuzeigen.

Die SPK des Ständerates besprach diese von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2019. Dabei bekräftigte sie noch einmal den Handlungsbedarf bezüglich der Transparenz bei der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Ebenfalls wurden Teilaspekte der von der Verwaltung präsentierten Vorschläge eines direkten oder indirekten Gegenentwurfs zur Transparenz-Initiative diskutiert. Die Kommission beschloss anschliessend mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative. Ebenfalls beschloss die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, im Rahmen dieser Kommissionsinitiative die Aufnahme eines Verbots zur Annahme von Spenden aus dem Ausland zu prüfen. Mit diesem Verbot soll verhindert werden, dass ausländische Unternehmungen oder Einzelpersonen zur Wahrung ihrer Partikularinteressen auf Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz Einfluss nehmen. Als Beispiel für eine solche Einflussnahme aus dem Ausland diente die Abstimmung über das Geldspielgesetz vom 10. Juni 2018. Die Kommission nimmt mit dieser Entscheidung das Anliegen einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Jean-René Fournier (VS) auf (18.423 Pa.Iv. Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!). Die Kommission erachtet es als richtig, dieses Anliegen aufzunehmen, obwohl die Schwesterkommission des Nationalrates der parlamentarischen Initiative am 22. Februar 2019 mit 14 zu 10 Stimmen keine Folge gegeben hatte.

Nach dem Entscheid der SPK des Ständerates befasste sich die SPK des Nationalrates am 22. Februar 2019 mit der Kommissionsinitiative. Sie stimmte dieser mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Mit der Zustimmung der SPK des Nationalrates konnte die SPK des Ständerates beginnen, den Vorentwurf gesetzlicher Regelungen und des dazugehörigen Berichts zur Umsetzung der Kommissionsinitiative auszuarbeiten.