Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 24 Seiten
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4 Frühere Regelungsversuche
In der Vergangenheit gab es immer wieder Anläufe, die Transparenz der Politikfinanzierung in der Schweiz zu erhöhen. Auch hier bietet die Botschaft des Bundesrates zur Transparenz-Initiative eine detaillierte Übersicht über die Vorschläge von Seiten des Bundesrates und jenen, die aus dem Parlament kamen. Hier soll entsprechend nur eine kurze Übersicht gegeben werden.
Anlässlich der letzten Totalrevision der Bundesverfassung, die 1999 von Volk und Ständen angenommen wurde, wollte der Bundesrat in Art. 127a einen neuen Absatz 2 einführen, wonach der Gesetzgeber Bestimmungen hätte erlassen sollen, um Transparenz bei der Finanzierung der Ausübung der politischen Rechte herzustellen.14 Damit wäre die Grundlage geschaffen worden, auf welcher Initiativ- und Referendumskomitees hätten verpflichtet werden können, ihre wirtschaftlichen Abhängigkeiten Dritten gegenüber zu veröffentlichen. Das Parlament lehnte die Einführung dieses Absatzes 2 aber ab, da die Befürchtung im Raum stand, dass damit der Weg zu einer direkten staatlichen Parteienfinanzierung geebnet werden könnte.15
Seither sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse und Initiativen eingereicht worden, die die Offenlegung der Finanzierung der politischen Parteien und der Wahl- und Abstimmungskomitees zum Ziel hatten. Von diesen fand aber bis heute keine eine Mehrheit im Parlament.16 Darunter war auch eine Motion der SPK des Ständerates vom 9. Mai 2011 (11.3467 Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen), die eine Veröffentlichung der finanziellen Mittel von Abstimmungskomitees und Organisationen, die sich bei einer Volksabstimmung engagieren, erreichen wollte. Im Nationalrat wurde die Motion abgelehnt (AB 2012 N 515). Weitere von Fraktionen, Parlamentarierinnen und Parlamentariern eingereichte Vorstösse und parlamentarische Initiativen blieben chancenlos. Zuletzt wurde eine parlamentarische Initiative von Kathrin Bertschy in der SPK des Nationalrates abgelehnt, die zum Ziel hatte, Fraktionsbeiträge nur noch an jene Fraktionen auszuzahlen, deren Parteien die Herkunft und Beträge ihrer Zuwendungen offenlegen (17.490 Pa.Iv. Anreize für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung).
Gleich wie das Parlament, äusserte sich auch der Bundesrat immer wieder ablehnend gegenüber Transparenzbestimmungen. Diese Haltung begründete er jeweils mit dem Hinweis auf die Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz. Gerade die direkte Demokratie führe beispielsweise dazu, dass es nicht nur Regeln für die Offenlegung der Parteienfinanzierung brauchen würde, sondern auch für Wahl- und Abstimmungskomitees. Dadurch seien automatisch viel mehr Akteure als in anderen Ländern betroffen, was komplexe Regelungen und einen grossen Aufsichtsaufwand nach sich ziehen würde. Darüber hinaus wären nationale Regelungen kaum vereinbar mit dem schweizerischen Föderalismus.17 Dies sind auch die Gründe, weshalb der Bundesrat die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» ablehnt und den eidgenössischen Räten beantragt, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, diese abzulehnen.18
14 BBl 1997 I 1, 452–453.
15 BBl 2018 5634
16 BBl 2018 5634
17 BBl 2018 5660 ff.
18 BBl 2018 5667