Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/34: Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) · 24 Seiten
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den Zahlen in Genf.7 Des Weiteren sind auf der Tessiner Parteispendenliste, erhältlich bei der Tessiner Staatskanzlei, nur die FDP, die SP und die SVP aufgeführt. Gemäss dieser Information haben seit dem Jahr 2000 nur diese Parteien Einzelspenden von über 10'000 Franken erhalten. Die CVP und die Lega sind nicht aufgeführt. Entweder haben sie tatsächlich keine Spenden erhalten, die sie melden müssen, oder sie haben nicht alles deklariert.8
3 Berichte der GRECO und der OSZE
Auf internationaler Ebene wird die Schweiz immer wieder für die fehlende Transparenz bei der Parteienfinanzierung gerügt. Die vom Europarat eingesetzte Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) forderte die Schweiz im Jahr 2011 auf, eine Regelung zu verabschieden, die den internationalen Standards entspricht, und erliess entsprechende Empfehlungen.9 Dabei geht es um folgende Punkte: Offenlegung der Rechnungen der Parteien und der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Identität der Spenderinnen und Spender (zumindest für Spenden ab einem bestimmten Betrag), Aufsicht und Sanktionen.10
Im letzten Zwischenbericht, veröffentlicht am 10. August 2018, kam die GRECO zum Schluss, « […] dass keine der Empfehlungen umgesetzt wurde. […] ».11 Die GRECO bedauert die Haltung der Schweizer Behörden, im Bereich der Transparenz bei der Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlkampagnen nicht gesetzgeberisch tätig werden zu wollen. In diesem Zusammenhang begrüsst die GRECO explizit das Zustandekommen der Transparenz-Initiative. Deren Inhalt trage im Grossen und Ganzen den GRECO-Empfehlungen zur Politikfinanzierung Rechnung.
Die gleichen Schlussfolgerungen wie GRECO zog die OSZE-ODIHR-Wahlbewertungsmission anlässlich der eidgenössischen Parlamentswahlen vom 18. Oktober 2015. Die Wahlbewertungsmission schreibt in ihrem Bericht, dass die fehlenden Regulierungen bei der Abstimmungs- und Wahlkampffinanzierung nicht im Einklang mit den internationalen Standards stünden.12
Andere Staaten kennen ausführliche Regelungen zur Offenlegung der Finanzierung politischer Parteien. In der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» (18.070) sind als Beispiele die Regelungen in Deutschland und Frankreich ausführlich dargestellt.13
7 Schürer, Stefan (2016): Offenlegungspflichten für Politspenden aus steuerungstheoretischer Sicht. Aktuelle Juristische Praxis / Pratique Juridique Actuelle (AJP/PJA) 25(4). S. 476 ff.
8 Leuzinger, Lukas (2019): Wie funktionieren Transparenzregeln? NZZ 03.01.2019.
9 GRECO (2011): Evaluationsbericht über die Schweiz. Transparenz der Parteienfinanzierung (Thema II). S. 23–24.
10 BBl 2018 5643–5644
11 GRECO (2018): Fünfter Zwischenbericht über die Konformität der Schweiz. «Transparenz der Parteienfinanzierung». S. 6.
12 OSCE/ODHIR (2015): Swiss Confederation. Federal Assembly Elections 18 October 2015. OSCE/ODIHR needs assessment Mission Report.
13 BBl 2018 5645ff.