Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 30 Seiten

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 Es wird davon ausgegangen, dass keine Einkünfte der AHV/IV, der ALV oder andere Leistungen vorhanden sind;

 Es wird nur von der Hälfte der Einkünfte aus der beruflichen Vorsorge, der Militär- und Unfallversicherung und anderer privater Versicherungsleistungen als Einkommen des Ehepartners/Ehepartnerin ausgegangen;

 Das Erwerbseinkommen des Ehepartners wird zu 80 Prozent berücksichtigt;

 Der allgemeine Lebensbedarf entspricht 125 % des allgemeinen Lebensbedarfes der EL;

 Der Plafond für die Überbrückungsleistung entspricht dem 3-fachen des allgemeinen Lebensbedarfes der EL;

 Bei den anerkannten Ausgaben werden allfällige BVG-Beiträge angerechnet, die im Rahmen der mit der EL-Reform eingeführten Möglichkeit zur Weiterversicherung (Art. 47a BVG) geleistet werden39.

Wertet man alle EL-Fälle von Beziehenden, die zuhause leben und zwischen 60 und 70 Jahre alt sind, mit dieser Methode aus, erhält man eine durchschnittliche Überbrückungsleistung in der Höhe von 3 485 Franken pro Monat für Einzelpersonen und von 4 600 Franken pro Monat für verheiratete Personen (Auswertung EL-Daten 2018).

4.1.4 Kostenschätzung

Ausgehend von dieser mittleren Überbrückungsleistung von 3 485 Franken pro Monat für Einzelpersonen und 4 600 Franken pro Monat für verheiratete Personen (Werte für das Jahr 2018), ist für die Jahre 2022 bis 2035 (unter der Annahme, dass der Eintritt ins System im ersten Jahr gleichmässig über das Jahr verteilt zunimmt und im Durchschnitt während 6 Monaten ausbezahlt wird) mit folgenden Kosten zu rechnen:

Geschätzte Kosten, in Millionen Franken, zu Preisen von 2019 Jahr Kosten 202240

2023120

2024180

2025230

2026250

2027270

2028270

2029270

2030270

2031270

2032260

2033260

2034250

2035260

Der Bestandesentwicklung folgend, werden die Kosten in den ersten 5 Jahren nach der Einführung der Überbrückungsleistung kontinuierlich ansteigen und danach mehr oder weniger konstant bleiben. Die Kostenschätzung hängt neben dem durchschnittlichen Betrag der Überbrückungsleistung pro Person auch stark davon ab, wie sich die Zahl der Ausgesteuerten mit Alter 60 und höher entwickeln wird, und zusätzlich von den zahlreichen Annahmen, die getroffen werden, um abzuschätzen, wie viele dieser Ausgesteuerten schliesslich eine Überbrückungsleistung erhalten werden. Diese Grössen und Einflussfaktoren können sich aufgrund der allgemeinem Wirtschaftsentwicklung und insbesondere der Situation auf dem Arbeitsmarkt ändern. Diese Unsicherheit muss bei der Interpretation der Kostenschätzung berücksichtigt werden. Deshalb sollte, je nach Szenario über die Entwicklung der Situation der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt und über mögliche Anreizeffekte und Verhaltensänderungen, von jährlichen Kosten zwischen 200 und 350 Millionen Franken ausgegangen werden.

39 Unter der Annahme, dass ein Viertel der Personen mit Überbrückungsleistungen ihre Altersvorsorge mit selber bezahlten Beiträgen weiterführt, erhöht sich die durchschnittliche Überbrückungsleistung um 130 Franken pro Monat.