Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 30 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziel

1.1.1 Die demografische Herausforderung für die Wirtschaft

Die Schweiz steht an der Schwelle zu einem ausgeprägten demografischen Wandel: In den nächsten Jahren erreichen die Angehörigen der geburtenstarken Babyboom-Jahrgänge das Rentenalter und werden ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Ihre Zahl wird deutlich grösser sein als die Zahl der Jungen, die neu in den Arbeitsmarkt gelangen. Gleichzeitig ist der Arbeitsmarkt einem Wandel unterworfen, der sich mit der zunehmenden Digitalisierung noch akzentuieren wird: Tätigkeiten mit einem hohen Anforderungsprofil werden immer wichtiger. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die Wirtschaft in den nächsten Jahren einen hohen Bedarf an Fachkräften haben wird, um ihre Leistungen im bisherigen Ausmass erbringen zu können und für die Zukunft gewappnet zu sein.

Die Schweiz hat auf diese Herausforderung mit Massnahmen in verschiedenen Politikbereichen reagiert:

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gezielt verbessert. Bereits seit 2003 fördert der Bund die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsangeboten mit einer Anstossfinanzierung, damit möglichst viele Väter und Mütter erwerbstätig sein können. Weil die Nachfrage nach zusätzlichen Angeboten immer noch hoch ist, hat das Parlament das befristete Impulsprogramm am 28. September 2018 um weitere vier Jahre verlängert1. Seit dem 1. Juli 2018 hilft der Bund zusätzlich den Kantonen und Gemeinden, die Preise für die familienergänzende Kinderbetreuung zu senken, und er fördert Projekte, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden2. In Zukunft soll es zudem einfacher werden, die Betreuung und Pflege von kranken Familienmitgliedern mit einer Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Einen entsprechenden Vorschlag hat der Bundesrat den Eidgenössischen Räten am 22. Mai 2019 mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung unterbreitet.

Die Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Bevölkerung wird gefördert. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, die gesetzlichen Bestimmungen in der Altersvorsorge so zu gestalten, dass Anreize für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit bestehen. Ältere Personen sollen möglichst bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter oder gar darüber hinaus erwerbstätig bleiben. Entsprechende Vorschläge hat der Bundesrat mit der Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) im Juni 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Voraussichtlich Ende August dieses Jahres wird er den Eidgenössischen Räten die entsprechende Botschaft unterbreiten.

Das inländische Arbeitskräftepotential wird besser mobilisiert. Im Jahr 2013 verabschiedete der Bundesrat den Massnahmenplan zur Fachkräfteinitiative für die Laufzeit von 2015 bis 2018, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen und dadurch den Fachkräftemangel zu lindern. Die Massnahmen wurden in vier Handlungsfeldern umgesetzt:

o Nach- und Höherqualifizierung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes;

o Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;

o Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit bis zum Rentenalter und darüber hinaus;

o Förderung von Innovationen zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit aufgrund höherer Produktivität.

Im Rahmen einer Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen für die Belange der FKI wurde ein weiteres Handlungsfeld, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sowie vorläufig Aufgenommenen, aufgenommen. Hinsichtlich des dritten Handlungsfeldes wurden unter engem Einbezug der Kantone und Sozialpartner zwischen 2015 und 2019 fünf Nationale Konferenzen zum Thema ältere Arbeitnehmende durchgeführt, um die Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmender zu optimieren. Schwerpunktthemen der letzten Konferenz vom 3. Mai 2019 waren die Wiedereingliederung älterer arbeitsloser Personen, sowie deren soziale Absicherung im Falle einer Aussteuerung. So prüften die Konferenzteilnehmenden auch Vorschläge, mit denen finanzielle und soziale Probleme durch drohende Aussteuerungen von älteren Arbeitslosen verhindert werden können.

Im Sommer 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die zeitlich befristete Fachkräfteinitiative als Fachkräftepolitik ab 2019 unbefristet in die Regelstruktur des WBF (SECO) zu überführen. Ziel der Fachkräftepolitik ist es weiterhin, das inländische Potenzial an Fachkräften verstärkt auszuschöpfen.

1.1.2 Notwendigkeit und Herausforderungen der Personenfreizügigkeit

Trotz allen diesen Anstrengungen ist die Schweiz auch in Zukunft darauf angewiesen, in Ergänzung zum inländischen Potenzial, im Rahmen einer komplementären Zuwanderung, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, um Lücken beim Fachkräftebedarf schliessen zu können.

1 AS 2019 349

2 AS 2018 2247