Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 30 Seiten

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4.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Eine wichtige wirtschaftliche Folge einer Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren hängt von ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit ab. In der Wirtschaftsliteratur werden die Folgen einer längeren Bezugsberechtigung von Arbeitslosengeldern für ältere Menschen analysiert und diskutiert. In vielen Ländern, darunter auch in der Schweiz, wurde eine solche Verlängerung in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt. Die Auswirkungen von Überbrückungsleistungen werden teilweise ähnlich sein.

Die erwähnte Literatur (z. B. Lalive R. und Zweimüller J. (2004), Lalive R. (2007), Inderbitzin L., Staubli S. und Zweimüller J. (2013)) zeigt, dass eine Erhöhung der Dauer der Arbeitslosenversicherung oder jede Form von Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose die Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer negativ beeinflussen kann. So wirken sich beispielsweise eine Verlängerung der Dauer der Arbeitslosenunterstützung für ältere Menschen oder die Einführung von Übergangsleistungen oder Überbrückungsrenten auf das Verhalten der Arbeitgeber aus, wenn sie mit Einstellungs- oder Entlassungsentscheidungen konfrontiert sind. Auch die Anstrengungen einer älteren Person auf dem Arbeitsmarkt, sei es im Hinblick auf Investitionen in die Weiterbildung oder auf die Suche nach einem Arbeitsplatz in einer Zeit der Arbeitslosigkeit, werden beeinflusst.

Bei den Überbrückungsleistungen werden derartige unerwünschte Auswirkungen mit den Anspruchsvoraussetzungen reduziert.

Eine dieser Voraussetzungen ist das Alter der Zielpopulation. Ausgesteuerte Arbeitslose, die 60 Jahre oder älter sind, haben eine lange Periode der Arbeitslosigkeit hinter sich und haben bereits das Ende der Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung erreicht. Arbeitslose werden während der Zeit, in der sie Arbeitslosentaggelder erhalten, von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren professionell betreut und unterstützt. Diese aktiven und wiederholten Vermittlungsversuche waren jedoch zwei Jahre lang nicht erfolgreich. Empirische Studien zeigen, dass zwischen 2014 und 2017 ausgesteuerte Arbeitslose ab 55 Jahren zwar oft wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten, aber nur wenige von ihnen konnten am neuen Arbeitsplatz ein existenzsicherndes Einkommen erzielen (rund 14%). Zwar ist der Anteil der ausgesteuerten Arbeitslosen ab 55 Jahren, die wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen konnten, höher (rund 50 %), aber der Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erfolgte dann mit einem so geringen Einkommen, dass auch Sozialhilfeunterstützung erforderlich war. Das Ziel der Überbrückungsleistungen ist es, die Situation dieser Menschen zu verbessern. Die Literatur bestätigt oft, dass das Alter ein Schlüsselfaktor für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist. Dies gilt umso mehr für die nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für ältere ausgesteuerte Personen nach Erreichen des 60. Lebensjahres.

Die Aussicht auf Überbrückungsleistungen könnte a priori auch das Sparverhalten von älteren Arbeitslosen beeinflussen, da es sich lohnen könnte, das Vermögen gegen Ende der Rahmenfrist für den Bezug von Leistungen der ALV auf unter 100'000 Franken zu reduzieren. Um diesem negativen Anreiz entgegenzuwirken, wurden in der Vorlage entsprechende Restriktionen eingeführt. Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Pensionskasseneinkäufen sowie Investitionen in Wohneigentum zur Reduktion des anrechenbaren Vermögens werden ausgeschlossen. Einerseits werden ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 nicht zum Verkauf des Eigenheims gezwungen. Andererseits soll verhindert werden, dass finanzielle Vermögenswerte in die berufliche Vorsorge oder in selbstbewohntes Wohneigentum transferiert werden, um so die Vermögensschwelle von 100 000 Franken (respektive 200 000 Franken für Ehepaare) zu unterschreiten, weil ja das Altersguthaben der beruflichen Vorsorge und selbstbewohntes Wohneigentum nicht zum massgebenden Vermögen gezählt werden. Darum sieht die Vorlage vor, dass Einkäufe in die berufliche Vorsorge, die zusätzlich zur freiwilligen Weiterversicherung getätigt werden, sowie Rückzahlungen von Vorbezügen der beruflichen Vorsorge für selbstbewohntes Wohneigentum bzw. die Amortisation von Hypotheken innerhalb dreier Jahre vor der Aussteuerung als Vermögen angerechnet werden.

Letztlich ist entscheidend, ob die Arbeitgebenden für Personen in dieser Altersgruppe Arbeitsplätze mit attraktiven oder aber mindestens existenzsichernden Löhnen bereitstellen. Die gesellschaftliche Integration und Wertschätzung, die mit einem Arbeitsplatz verbundene ist, ist auf jeden Fall attraktiver als eine zeitlich befristete Bedarfsleistung.

Die Einführung einer Überbrückungsleistung stellt auch keine Gefahr dar für bereits bestehende Vorruhestandssysteme, die auf Gesamtarbeitsverträgen beruhen. Solche Regelungen bestehen beispielsweise im Baugewerbe. Diese gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen gehen wesentlich weiter als die vorgesehenen Überbrückungsleistungen. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass die Sozialpartner ein bewährtes System, das ein wesentlich höheres Leistungsniveau vorsieht, zugunsten eines existenzsichernden Bedarfssystems aufgeben sollten.

4.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Ein System mit Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte ältere Arbeitslose ermöglicht den Bezügerinnen und Bezügern mehr finanzielle Eigenständigkeit, senkt die Armut der betroffenen Personen und Familien und reduziert das Armutsrisiko vor dem Rentenalter. Somit fördert die Einführung einer solchen Leistung den sozialen Zusammenhalt und verringert die finanziellen Risiken, die Ängste und die Gesundheitsrisiken eines relativ begrenzten Personenkreises. Ausgesteuerte ältere Arbeitslose sind mit finanziellen Unsicherheiten konfrontiert und gehören zu einer Risikogruppe. Solche Stressfaktoren können die Gesundheit der Betroffenen gefährden und dazu führen, dass sie mit dem Altersrücktritt schlecht zurechtkommen.