Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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auf dem Kapitalmarkt zu wenig Rechnung trage, d.h. zu gering sei. GR hält fest, dass die Senkung der BVG-Umwandlungssatzes dringend notwendig sei. Ein Umwandlungssatz von 6% sei nicht nachhaltig. Im heutigen Zinsumfeld könne nur mit einem Ertrag von 2% gerechnet werden, was einen Umwandlungssatz von rund 5% rechtfertigen würde. NW schlägt vor, dass inskünftig der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, den Mindestumwandlungssatz zu bestimmen. So auch SG, das die vorgeschlagene Senkung wie andere als unzureichend befindet, den Vorschlag deshalb aber gleich ganz ablehnt.

3.1.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen

Für die politischen Parteien geht die Senkung des Mindestumwandlungsatzes von 6.8% auf 6% in die richtige Richtung. Viele fordern eine Entpolitisierung des Satzes.

BDP, CVP, FDP und EVP begrüssen die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Die CVP ist der Meinung, dass dieser auch in Zukunft regelmässig auf seine Angemessenheit hin geprüft werden müsse. Für die BDP und EVP wäre versicherungstechnisch eine weitergehende Senkung angezeigt, sie erachten eine Senkung unter das psychologisch wichtige Niveau von 6.0 Prozent allerdings als politisch nicht mehrheitsfähig. Aus Sicht der Grünliberalen und der FDP geht die vorgeschlagene Senkung des Mindestumwandlungssatzes in die richtige Richtung und ist zu unterstützen. Das eigentliche Ziel müsse aber die „Entpolitisierung“ des Satzes sein, d.h. eine Berechnung nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten für die Grünliberalen und eine Berechnung nur gemäss Lebenserwartung und Kapitalerträge für die FDP. Auch BDP und CVP sind der Meinung, dass mittelfristig ein entpolitisierter, technischer Umwandlungssatz anzustreben sei. Die SVP beurteilt die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% als ersten Schritt und fordert die Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (wie in Pa. Iv. 12.414). Aufgrund der demographischen Entwicklung würde sich aus versicherungstechnischen Gründen eine Herabsetzung auf 5% aufdrängen. Die Partei erwartet vom Bundesrat eine eingehende Prüfung der Abkopplung von technischen Parametern aus dem Gesetz. Die GRÜNEN, die SP, SP60+ und SP Frauen sind nur bereit, eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6% zu akzeptieren, wenn die bisherige Rentenhöhe erhalten bleibt.

3.1.3 Behörden und verwandte Institutionen

Der Städteverband, der Gemeindeverband und die SODK unterstützen die Senkung des MUWS, erachten es aber als wichtig, dass die Anpassung nicht zu einer Rentenkürzung führt. Sie sehen dies mit den Ausgleichsmassnahmen als gewährleistet an.

3.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die Dachverbände der Wirtschaft begrüssen die Senkung des Mindestumwandlungsatzes von 6.8% auf 6%.

Für SGB stellt der solidarisch finanzierte Rentenzuschlag jedoch das Kernstück dar, welches es ermöglicht, das heutige Leistungsniveau trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu halten. Auch Travail.Suisse ist nur bereit, die Senkung zu akzeptieren, sofern die bisherige Rentenhöhe erhalten bleibt.

Obwohl versicherungsmathematisch gar eine deutlich weitergehende Senkung des Mindestumwandlungssatzes geboten wäre, unterstützt der Arbeitgeberverband die Zielsetzung, den Satz auf 6,0 Prozent zu senken. Dies einerseits mit Blick auf die Kosten einer sozialpolitisch ausreichenden Kompensation der Renteneinbussen, anderseits aber auch weil der Bundesrat künftig alle fünf Jahre unter Einbezug der Sozialpartner eine Beurteilung der Angemessenheit des Mindestumwandlungssatzes und der Entwicklung des Rentenniveaus vornehmen und