Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
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Der Schweizerische Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken schlagen ein Modell vor, dass auf dem Modell des ASIP basiert und von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt wird. Dieses Modell übernimmt vom Modell ASIP die Vorverlegung des Beginns des Alterssparens von 25 Jahren auf 20 Jahre, die Vereinheitlichung des Referenzrentenalters von Mann und Frau bei 65 Jahren und die leichte Senkung des Koordinationsabzugs (60% des AHV-Lohnes, maximal aber CHF 21'330). Es sieht jedoch eine andere Staffelung der Altersgutschriften (Alter 20 - 34: 9%, Alter 35 - 44: 12%, Alter 45 - 65: 16%) und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes BVG von 6.8% auf 6% vor.
4.2 Vorverlegung Sparbeginn
Verschiedene Teilnehmende, insbesondere diejenigen, die die Modelle ASIP und Modell SBV/Swiss Retail /Banken unterstützen, fordern die Vorverlegung des Beginns des Alterssparens von 25 Jahren auf 18 (BDP, EVP, GLP, Pro Single Schweiz, Diverse Schweizer Jung-
parteien¸FANAP, CP) resp. 20 Jahre (GR, NW, SG CVP, EVP, SVP, ASIP, inter-pension,
EIT.swiss, PKE/CPE, Medical woman switzerland; Juristinnen Schweiz, NGO-Koordina-
tion, IG Detailhandel, CVP/CAP, VITA. Swiss Textiles, IHZ, VASK).
Der Schweizer Arbeitgeberverband ist explizit gegen Altersgutschriften ab dem 20. Altersjahr. Diese sind nicht notwendig, um das Rentenniveau langfristig zu halten, würden aber einseitig verteilte, massive Mehrkosten insbesondere wiederum für margenschwächere Branchen und ihre jungen Mitarbeitenden mit tiefen Löhnen mit sich bringen. So sei davon auszugehen, dass diese Massnahme alleine zusätzliche Mehrkosten von CHF 400 bis 500 Mio. bedeuten würde, die praktisch ausschliesslich bei gewerblichen Branchen wie Gastro, Hotellerie, Detailhandel oder Reinigung und ihren jungen Mitarbeitenden anfallen würden. Auch VPE und transfair sind gegen einen früheren Sparbeginn, da die Arbeit junger Erwachsener dadurch massiv verteuert und ihnen die ersten Schritte im Arbeitsmarkt nach der Ausbildung deutlich erschwert würden. Ausserdem würden Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit BVG-nahen und reinen BVG-Lösungen mit deutlich höheren Kosten belastet. Für HotellerieSuisse fälllt die Vorverlegung des Sparbeginns negativ ins Gewicht, weil damit für die Beherbergungsbranche hohe Mehrkosten anfallen würden.
4.3 Abschaffung/Senkung Eintrittsschwelle
Business&Professional Women, Juristinnen Schweiz, Frauenzentrale Zug, Frauenzentrale Kanton Glarus und Frauenaargau sind für eine Senkung der Eintrittsschwelle auf 12'443 Franken, Juristinnen Schweiz und SCIV wären sogar für deren Aufhebung. Avenir50plus Schweiz schlägt eine Senkung auf die Höhe der minimalen jährlichen AHV-Rente vor. FANAP schlägt einen Wert zwischen 14'000 und 18'000 Franken / Jahr vor. AGILE (in der Stellungnahme von VASK Schweiz) und PMS fordern, dass die Eintrittsschwelle halbiert und auf 10'665 Franken festgelegt wird. Pro Teilzeit schlägt die Senkung auf 13'000 Franken vor.
NGO-Koordination fordert den Bundesrat auf, mindestens eine Reduktion der Eintrittsschwelle vertieft zu prüfen und in seinen Erläuterungen zur Gesetzesvorlage die Vor- und Nachteile einer Reduktion im Detail darzulegen (ähnlich auch die plattform).
Medical woman switzerland ist für die Aufhebung der Eintrittsschwelle, PKE/CPE hingegen unterstützt explizit die Beibehaltung.