Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
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ASIP oder derjenige von SBV/Swiss Retail /Banken dem Vorschlag des Bundesrates vorzuziehen.
H+ Die Spitäler der Schweiz unterstützt die Stellungnahme des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV). VPE unterstützt die Stellungnahme von Travail.Suisse. Der Fachverband der schweizerischen Kies- und Betonindustrie unterstützt das Modell des Schweizer Gewerbeverbands (sgv). Kapers und LCH schliessen sich der Stellungnahme des PK-Netzes an.
EIT.swiss stellt sich grundsätzlich hinter die Forderungen des Schweizer Gewerbeverbands (SGV), befürwortet jedoch die Senkung des Koordinationsabzugs, den Sparbeginn mit 20 Jahren und denzentrale Ausgleichsmassnahmen. Der Schweizer Fleisch-Fachverband bevorzugt wegen den tieferen Mehrkosten das Modell des Schweizerischen Gewerbeverbands.
HotellerieSuisse lehnt die Vorlage wegen den Mehrkosten, welche für die KMU-geprägte Beherbungswirschaft schwer wiegen, ab und möchte ein kostenschonenderes Modell, mit gezielter Kompensation der hauptsächlich betroffenen Jahrgänge. Auch Pro Single Schweiz ist gegen die Vorlage wegen der systemwidrigen Umverteilung und den Mehrkosten und beantragt, die bestehenden Anspruchsberechtigungen zu überprüfen anstatt den Leistungskatalog laufend auszubauen. Die Angestelltenverbände F. Hoffmann - La Roche AG Roche AG lehnen die Vorlage in der derzeitigen Fassung ab, denn die aktiv im Berufsleben stehenden Versicherten der F. Hoffmann - La Roche AG haben bereits eine Senkung des Umwandlungssatzes und des technischen Zinssatzes bezahlt. Der Reformvorschlag wäre eine zusätzliche Belastung für jüngere Arbeitnehmende, ohne entsprechende Gegenleistung. Die Pensionskasse der F. Hoffmann -La Roche teilt ausdrücklich die Ansicht, dass Handlungsbedarf in der beruflichen Vorsorge besteht und unterstützt grundsätzlich das Streben nach einer Reform und die Zielsetzungen der Sicherung der Finanzierung sowie der Verbesserung der Vorsorge von tieferen Einkommen. Das CP spricht sich gegen die Reformvorlage aus und hält am Modell fest, dass es nach der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 erarbeitet hatte.
Die Rentenarbeitsgruppe des Collectif de la grève des femmes*/féministe Vaud ist gegen die Reform und wünscht, dass diese zurückgezogen und der Fokus stattdessen auf die 1. Säule gerichtet wird. Die gleiche Haltung vertritt auch 65 No Peanuts.
3 Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen
3.1 Senkung des Mindestumwandlungssatzes
Heute gilt in der beruflichen Vorsorge ein Mindestumwandlungssatz von 6.8%. Neu soll der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden.
Die überwiegende Mehrheit stimmt der Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu. Allerdings werden teilweise Bedenken geäussert, aber auch weitergehende Ausgleichsmassnahmen gefordert.
3.1.1 Kantone
Die Mehrheit der Kantone spricht sich für eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes aus
(AI, AG, BE, BS, GL, GR, LU, JU, NE, NW, OW, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH).
Z.B. ZH, NW und SZ finden allerdings, dass die vorgeschlagene Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6% der demografischen Entwicklung und den Verhältnissen