Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht

Da die direkt betroffenen Generationen aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr eigenständig für einen Ausgleich sorgen können, fordern diverse Schweizer Jungparteien, dass diese mittels einer einmaligen Erhöhung des Pensionskassenguthabens eine Kompensationsleistung erhalten sollen. Dies sei zwingend in einer einmaligen Finanzierung zu regeln, welche von der gesamten Bevölkerung solidarisch getragen werden soll. Die Kompensationsleistungen seien auf einen Zeitraum von maximal 15 Jahre zu befristen.

3.4.3 Behörden und verwandte Institutionen

Der Städteverband, der Gemeindeverband und die SODK unterstützen diese Ausgleichsmassnahme, weil damit eine Rentensenkung verhindert werden kann.

3.4.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Beim Rentenzuschlag sind die Meinungen zweigeteilt. Während der sgv, der Bauernverband und Swissbanking ihn ablehnen, ist er für SGB und Travail.Suisse das Kernstück für die Reform der beruflichen Vorsorge. Auch der Arbeitgeberverband unterstützt den Rentenzuschlag.

Der Arbeitgeberverband, SGB und Travail.Suisse unterstützen diese Ausgleichsmassnahme. Für den SGB stellt die Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags das Kernstück des Reformvorschlags dar, weil er es ermögliche, das heutige Leistungsniveau zu halten, trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6%. Dadurch würden tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte, die heute in der 2. Säule massiv schlechter gestellt sind, umgehend höhere Renten erhalten. Travail.Suisse betont, dass der Rentenzuschlag zu einer transparenten Umverteilung von hohen zu tiefen BVG-versicherten Löhnen führt. Solche Umverteilungsmechanismen seien der beruflichen Vorsorge nicht fremd. Dadurch würden die Ergänzungsleistungen entlastet.

Der Bauernverband und SwissBanking sind gegen den vorgeschlagenen Rentenzuschlag. Sie unterstützen die Lösung des Modells SBV/Swiss Retail /Banken, wonach eine gezielte und befristete Finanzierung der Übergangsgeneration (prozentuale, linear abgestufte Erhöhung des BVG-Altersguthabens während 10 Jahren) mittels Rückstellungen der Pensionskassen sichergestellt werden soll. Der sgv will die zweite Säule weiterhin als individuelle Altersvorsorge ausgestalten und lehnt eine systematische Umverteilung ab. Zudem seien die hohen Mehrkosten für viele Betriebe und Versicherte nicht verkraftbar. Er spricht sich dafür aus, für eine Übergangsgeneration von zehn Jahrgängen eine Besitzstandsgarantie im Sinne der Regelung einzuführen, die in der Altersvorsorge 2020 vorgesehen war. Er bevorzugt eine zentrale Finanzierung und eine Umsetzung via Sicherheitsfonds BVG, kann sich aber auch mit einer dezentralen Regelung abfinden, bei der jede Vorsorgeeinrichtung die Kosten für die Besitzstandsgarantie der Übergangsgarantie selber zu tragen hat.

3.4.5 Weitere eingeladene Organisationen und Durchführungsstellen

Manche Organisationen, die sich dazu äussern, sprechen sich für diese Ausgleichsmassnahme aus (AGILE.ch, EFS, EKF, FER, PK-Netz und SVF). AGILE.ch befürwortet die solidarische Finanzierung des Rentenzuschlags mittels eines Lohnbeitrags, da diese Finanzierungsform stabil und nachhaltig sei. EKF, EFS und SVF begrüssen diesen neuen Ausgleichmechanismus in der 2. Säule auch zwischen den Geschlechtern explizit. Für das PK-Netz ist der Rentenzuschlag das zentrale Element der Vorlage. Die FER möchte dennoch gewisse Klärungen, um übermässigen administrativen Aufwand zu vermeiden.

Die Mehrheit der eingeladenen Organisationen, die sich dazu äussern, sind gegen die Einfüh-

rung des Rentenzuschlags (IZS, VVP, Schweizerische Aktuarvereinigung SAV, SVV,, ASIP, SSR, SBLV, KGAST, SKPE, Vorsorgeforum und Pro Senectute). IZS spricht sich für

eine Befristung aus und schliesst sich dem Modell ASIP an (so auch SSR und andere, vgl.