Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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4.4 Alternativen Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration

Der ASIP fordert Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration über 10 Jahre durch eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens BVG bei Pensionierung mit einem linear fallenden Zuschlag zwischen 15.5% und 0%. Jede PK solle das dezentral im Anrechnungsprinzip durchführen, finanziert durch bereits bestehende Rückstellungen, die infolge der Senkung des Umwandlungssatzes aufgelöst werden könnten.

GL findet, dass grundsätzlich zu überdenken sei, ob die Ausgleichsmassnahmen (mit Ausnahme des Rentenzuschlags) nicht mit einer grösseren Senkung des Mindestumwandlungssatzes finanziert werden sollen - dies auch, um die Systematik des Beitragsprimats der zweiten Säule zu erhalten.

Gemäss der IG Detailhandel soll ab Inkrafttreten der Vorlage das BVG- Altersguthaben für die Renten-berechnung während 10 Jahren prozentual erhöht werden (linear abgestuft). Jede Pensionskasse soll dies dezentral durchführen. Im Jahr 1 nach der Reform würde somit für die Berechnung der Mindestaltersrente gemäss BVG das vorhandene Altersguthaben BVG bei einer Pensionierung um 12.0% erhöht (ergibt sich aus der Formel: [6.8% / 6%-1] * 0.9), im zweiten Jahr um 10.7% (ergibt sich aus der Formel [6.8% / 6% -1] * 0.8) etc. Dies führe gemäss Berechnungen der Firma c-alm dazu, dass unter Berücksichtigung der effektiven Realverzinsung in der Vergangenheit und einer angenommenen Real-verzinsung in der Zukunft von 0.7% die ursprünglichen Leistungsziele gemäss BVG für alle künftigen Rentenjahrgänge erfüllt würden.

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die Kompensation der Renteneinbussen für eine Übergangsgeneration von 10 Jahrgängen, die dezentrale Organisation aber nur, wenn sie für alle Pensionskassen finanzierbar ist. Andernfalls sind sie für eine zentrale Lösung mittels BVG-Sicherheitsfonds.

Inter-pension schlägt vor, Teile der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Sicherheitsfonds zwecks Finanzierung der Kompensationsmassnahmen fliessen zu lassen.

Das CP schlägt vor, den Eintrittsgenerationen Zuschüsse über eine zusätzliche Verzinsung auf dem BVG-Guthaben zu gewähren.

4.5 Referenzrentenalter

Einige Teilnehmende wünschen eine Vereinheitlichung des Referenzrentenalters von Mann

und Frau bei 65 Jahren, (GR, NW, SG, ASIP, inter-pension, Vita, c-alm, die plattform, Pro

Single Schweiz, VVP). Gemäss VVP steigt die Lebenserwartung nachgewiesenermassen kontinuierlich weiter an. Er würde es deshalb begrüssen, nach der Erhöhung des Referenzalters auf 65/65 weitere Veränderungen der Lebenserwartung an einen definierten moderaten Mechanismus zu koppeln, der notwendige Anpassungen des Referenzalters automatisch vorgibt. Zusätzlich soll die BVG-Pensioniertenkinderrente (Art. 17 BVG) gestrichen werden. Inter-pension favorisiert ein auf Lebenserwartung und Renditeperspektive ausgerichtetes Referenzalter. PKE/CPE würde einer Angleichung des Referenzalters von Frau und Mann und eine Erhöhung auf das Alter 67 unterstützen. Auch FANAP spricht sich für die Angleichung aus, jedoch für eine Erhöhung auf das Alter 66. ZG und Forum PME möchten eine Erhöhung des Rentenalters. Nach Meinung des Komitees der Volksinitiative "für eine generationengerechte Altersvorsorge" kommen die 1. und die 2. Säule um eine schrittweise Anhebung des Pensionierungsalters nicht herum.

Nach Pro Single Schweiz und diversen Schweizer Jungparteien soll das Referenzalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die SAV steht der Beibehaltung der aktuellen Regelung betreffend das ordentliche Rentenalter im BVG kritisch gegenüber. Die Koppelung an das offizielle Rentenalter in der AHV erscheint logisch, ist aber nicht zwingend notwendig.