Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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enaargau, Frauenzentrale Zürich wollen den Koordinationsabzug lieber ganz abschaffen oder ihn linear ausgestalten resp. flexibilisieren, während Avenir50plus Schweiz, die plattform und Pro Single Schweiz dessen Abschaffung fordern. Die Angestelltenverbände F. Hoffmann - La Roche AG Roche AG sind grundsätzlich gegen einen Koordinationsabzug. VPE fordert, in einem zweiten Schritt den Koordinationsabzug ganz aufzuheben. Das CP spricht sich für eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs aus.

3.3 Anpassung der Altersgutschriften

Die Altersgutschriften sollen angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt werden. Neu soll im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren eine Altersgutschrift von 14 Prozent gelten. Damit soll der Unterschied zwischen den jüngeren und den älteren Versicherten verkleinert und die Lohnkosten für die älteren gesenkt werden. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.

Die Mehrzahl der Teilnehmenden ist für eine Anpassung der Altersgutschriften. Während ein Teil der Teilnehmenden mit der vorgeschlagenen Anpassung einverstanden ist, unterstützen andere das Modell «SBV/Swiss Retail /Banken»: 20-34: 9%, 35-44: 12%, 45-65: 16% oder schlagen eine andere Staffelung der Altersgutschriften vor (BDP, ZG, ZH: Einheitssatz, CVP: 20-24 Jahre: 5%, 25-34 Jahre: 9%, 35-44 Jahre: 12%, 45-65 Jahre: 14%, SVP: 20-24: 10%, 25-34: 12%, 35-44: 14%, 45-65: 16%). Viele Teilnehmende wünschen sich zudem einen Sparbeginn ab dem 20. Altersjahr.

3.3.1 Kantone

Fast alle Kantone, die sich dazu geäussert haben (AG, AR, BE, GL, GR, LU, OW, JU, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), sind für die Anpassung der Altersgutschriften.

Manche Kantone schlagen indes andere Gutschriftensätze vor. Z.B. ZG und ZH würden einen Einheitssatz für alle Altersgruppen bevorzugen. UR findet 9% und 14% zu radikal und schlägt 16% anstatt 14% vor. SZ bringt an, die Gutschriftensätze sollten generell tiefer sein.

NE ist gegen die Anpassung der Altersgutschriften.

3.3.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die politischen Parteien in der Bundesversammlung sind grundsätzlich für eine Anpassung der Altersgutschriften. Viele wünschen sich jedoch ein früheres Alterssparen ab dem vollendeten 18. resp. 20. Altersjahr und eine andere Staffelung.

Die BDP verweist auf ihre Motion 17.3325, welche einen Einheitssatz für die Altersgutschriften verlangt, damit die Benachteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beseitigt werden kann. Auch das Modell SBV/Swiss Retail /Banken (20-34: 9%, 35-44: 12%, 45-65: 16%) kann nach Ansicht der BDP Abhilfe schaffen. Gemäss CVP müsse in den Altersgutschriften reflektiert werden, dass die Einkommensverteilung über die Generationen hinweg unterschiedlich ist. Deshalb schlägt die Partei folgende Aufteilung vor: 20 bis 24 Jahre: 5%, 25 bis 34 Jahre: 9%, 35 bis 44 Jahre: 12%, 45 bis 65 Jahre: 14%. Damit das Rentenniveau trotz Senkung des Umwandlungssatzes gehalten werden kann, schlägt die EVP ein Alterssparen ab Alter 20 vor, wobei die Beitragssätze über alle Generation möglichst linear sein sollen. Für die Übergangsgeneration sollen die Beitragssätze auf maximal 14 % des versicherten Lohnes festgesetzt werden. Auch die GLP plädiert für ein früheres Alterssparen und befürwortet die Angleichung der Höhe der Altersgutschriften und will keine eigene Stufe für über 54-Jährige. Die SVP schlägt folgende Staffelung vor: 20 bis 24: 10%, 25 bis 34: 12%, 35 bis 44: 14%, 45