Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
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HotellerieSuisse ist für den zentralen Ansatz via Sicherheitsfonds, möchte jedoch eine Befristung des Zuschlags für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen (ergänzt mit einer 25-prozentige Senkung des Koordinationsabzugs). Aus Sicht Swiss Textiles müssten die Kürzungen befristet abgefedert und nicht lebenslänglich kompensiert werden. Suissetec und Aargauische Industrie- und Handelskammer beantragen befristete Rentenzuschläge für ausschliesslich diejenigen Neurentner, welche auch tatsächlich von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind. Nach Meinung der Aargauischen Industrie- und Handelskammer sollten das Inkasso der Beiträge zur Finanzierung des Rentenzuschlags und die Auszahlung von den AHV-Ausgleichskassen übernommen werden.
3.5 Verschiedenes
Die Zuschussleistungen für ältere Arbeitnehmer sollen abgeschafft werden
Rentenumwandlungsgarantie
Von den wenigen Teilnehmenden, die sich dazu geäusssert haben, wird die Abschaffung der
Zuschussleistungen begrüsst (VPE, FER, SCIV, Swiss Textiles, die plattform, Pro Single
Schweiz, transfair). Der SVS stimmt nur unter dem Vorbehalt zu, dass die Übergangsbestimmungen des «Sozialpartnerkompromisses» zum Tragen kommen.
Die IG Detaihandel unterstützt die Forderung, dass aufgrund der bestehenden Problematik der Verwendung von Erträgen aus den Risikobeiträgen zur Finanzierung von Rentenumwandlungsverlusten in Art. 17 FZG die Möglichkeit geschaffen werden soll, Beiträge zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie zu erheben. Auch die SKPE stimmt dem Vorschlag zu, dass die Vorsorgeeinrichtung die Beiträge für die Finanzierung der Umwandlungssatzgarantie analog der übrigen Risikobeiträge bei der Berechnung der Austrittsleistung abziehen darf. Auch Vita begrüsst die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes.
4 Von den Vernehmlassungsteilnehmenden eingebrachte Revisionsvorschläge und Anliegen
4.1 Alternative Modelle
Der Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) und die drei Arbeitgeberverbände Schweizerischer Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken haben je ein eigenes Modell erarbeitet. Auf diese Modelle wird in den Vernehmlassungen mehrfach hingewiesen.
Der ASIP schlägt ein eigenes Modell vor (das z.B. auch Innovation Zweite Säule und das Vorsorgeforum befürworten). Dieses Modell beinhaltet die Vorverlegung des Beginns des Alterssparens von 25 Jahren auf 20 Jahre, die Vereinheitlichung des Referenzrentenalters von Mann und Frau bei 65 Jahren, eine leichte Senkung des Koordinationsabzugs (60% des AHV-Lohnes, maximal aber CHF 21'330), eine Abflachung der Altersgutschriften (Alter 20 - 34: 9%, Alter 35 - 44: 12%, Alter 45 - 54: 16%, Alter 55 - 65: 18%), die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes BVG von 6.8% auf 5.8% und Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration über 10 Jahre durch eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens BVG bei Pensionierung mit einem linear fallenden Zuschlag zwischen 15.5% und 0%. Jede PK solle das dezentral im Anrechnungsprinzip durchführen, finanziert durch bereits bestehende Rückstellungen, die infolge der Senkung des Umwandlungssatzes aufgelöst werden könnten.