Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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regt an, dass alternativ eine mit weniger negativen Auswirkungen behaftete, einfachere, gezieltere und kostengünstigere Lösung für nur nach BVG-Minimum Versicherte zu finden sei.

Die Mehrheit der Kantone anerkennt den Handlungsbedarf aufgrund der demografischen Ent-

wicklung (ZH, BE, BS, UR, LU, FR, GE, GL, GR, JU, NW, NE, OW, SG, SH, SZ, VD, VS) und

die Dringlichkeit einer Reform der beruflichen Vorsorge.

BE, LU, GL, GE, JU, VD, VS, BS, SH sprechen sich mehrheitlich dafür aus, dass das Leistungsniveau erhalten werden soll. LU begründet dies damit, dass keine Lastenverteilung auf die Kantone erfolgen soll.

Die Mehrheit der Kantone, die dazu Stellung nehmen, möchte Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte (ZH, BE, LU, JU, NE, VD, BS, VS, SH). BS und SH möchten nicht nur von Teilzeitbeschäftigte fördern, sondern allgemein tiefe Einkommen.

2.1.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen

BDP, CVP und EVP, FDP und SVP erachten eine BVG-Reform als dringlich. Die BDP sieht dem Fokus auf der Senkung des Umwandlungssatzes und die damit verbundenen lang- und kurzfristigen Kompensationen. Auch CVP und EVP sprechen sich für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und eine Anpassung des Koordinationsabzuges und der Altersgutschriften aus. Die FDP befindet, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes wesentlich ist und unterstützt die Aufhebung des Koordinationsabzuges. Auch für die SVP ist eine Senkung des Umwandlungssatzes aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung unausweichlich. Der GLP ist es ein Anliegen, die Stabilität der 2. Säule zu verbessern. Namentlich die Senkung des Umwandlungssatzes und des Koordinationsabzuges werden unterstützt. BDP, CVP, EVP, GLP, FDP und SVP lehnen allerdings den Rentenzuschlag ab.

Auch die GRÜNEN und die SP begrüssen die Vorlage und insbesondere die Rentenverbesserung. Sie sind aber nur bereit, eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6% zu akzeptieren, wenn die bisherige Rentenhöhe erhalten bleibt. Für die SP 60+ ist es sehr wichtig, dass über eine Verbesserung in der 2. Säule nachgedacht wird, es besteht infolge des tiefen Zinsniveaus und der höheren Lebenserwartung grosser Handlungsbedarf. Die Rentnerinnen und Rentner müssen sich auf die verfassungsmässige Rentengarantie auch beim BVG verlassen können.

Diverse Schweizer Jungparteien sind gegen die Kompensationszahlungen mittels systemfremder Umverteilung, diese dürfen nicht auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und zukünftiger Generationen erfolgen. Sie fordern die Anpassung der 2. Säule an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Dabei soll das individuelle Rentenalter durch ein Bonus- und Malus-System selbst bestimmt werden können. Neue Arbeitsmodelle (vermehrt Teilzeit- und projektbasierte Arbeit) sowie deren Auswirkungen (flexibles Rentenalter) müssen bei der Revision der beruflichen Vorsorge berücksichtigt werden.

2.1.3 Behörden und verwandte Institutionen

Der Städteverband, der Gemeindeverband und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Direktoren SODK bewerten die Reformvorschläge als ausgewogen. Entscheidend sei, dass die Leistungsfähigkeit des Systems aufrecht erhalten bleibt und es nicht zu einer Lastenverschiebung auf die öffentliche Hand kommt. Beide Verbände und die SODK sprechen sich für die Vorlage aus und unterstützen das Paket in dieser Form.

2.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Für die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft ist der Reformbedarf der

beruflichen Vorsorge ausgewiesen.