Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
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bis 65: 16%. Die FDP plädiert für einen Einheitssatz bei den Altersgutschriften und für einen Beginn des Sparprozesses ab 18. Die GRÜNEN, die SP und SP Frauen unterstützen die vorgeschlagene Glättung der Lohnbeitragssätze zwischen den jungen und den älteren Arbeitnehmenden, weil diese zu einer höheren Arbeitsmarktfähigkeit beitrage. Höhere Altersgutschriften würden die beruflichen Chancen älterer Arbeitnehmender verringern. SP 60+ lehnt eine Kürzung der Altersgutschriften ab dem 55. Referenzalter auf 14 % ab. Mit dem Älterwerden steigen die Löhne und damit würden die Altersgutschriften merklich besser und die Renten sicherer. Dieser Mechanismus gelte für die Mehrheit der Arbeitnehmenden. Für ältere Arbeitslose brauche es andere Massnahmen, wie etwa die Vorlage für Überbrückungsleistungen. Nach Meinung diverser Schweizer Jungparteien sollen die Altersgutschriften für alle Arbeitnehmenden auf Arbeitgeberseite nivelliert werden.
3.3.3 Behörden und verwandte Institutionen
Der Städteverband, der Gemeindeverband und die SODK unterstützen die Anpassung der altersabhängigen Staffelung der Altersgutschriftensätze, da damit dem Altersnachteil entgegengewirkt werde.
3.3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Während die drei Sozialpartner (SAV, SGB, Travail.Suisse) am Kompromiss festhalten, schliessen sich sgv, Bauernverband und Swissbanking dem Modell SBV/Swiss Retail /Banken an, welches einen Sparbeginn ab dem 20. Altersjahr und eine Staffelung von 3 Stufen vorsieht.
Der Schweizer Arbeitgeberverband erachtet die Halbierung der Altersgutschriften von vier auf zwei und die Plafonierung ab Alter 45 als wichtig, um ältere Stellensuchende nicht zu benachteiligen. Auch Travail.Suisse und SGB wollen die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmenden dadurch verbessern. Sgv, Bauernverband und SwissBanking bevorzugen die Staffelung gemäss dem Modell SBV/Swiss Retail /Banken (20-34: 9%, 35-44: 12%, 45-65: 16%).
Travail.Suisse stellt sich gegen eine Vereinheitlichung der Altersgutschriften. Dies würde bei jüngeren Erwachsenen zwischen 25 und 34 zu deutlich tieferen Löhnen führen, dies in einem noch stärkeren Ausmass, falls auch noch der Sparprozess vorverlegt werde. Gemäss SGB ermöglicht die Glättung zudem, in Zukunft auf die heute solidarisch finanzierten Zuschüsse für ungünstige Altersstrukturen zu verzichten.
3.3.5 Weitere eingeladene Organisationen und Durchführungsstellen
Die eingeladenen Organisationen, die sich dazu äussern (AGILE.ch, IZS, EKF, VVP, IH, SVV,
ASIP, PK-Netz, SBLV, KGAST, VASOS, Vorsorgeforum, SVF SKPE, EFS, SVS und Pro
senectute) sind für die Anpassung der Altersgutschriften.
SKPE hält den Effekt für Ältere auf dem Arbeitsmarkt für eher gering, aber für Junge sei der Vorschlag wegen dem Zinseszinseffekt gut.
Einige Organisationen machen eigene Vorschläge. AGILE.ch schlägt einen Einheitssatz für die BVG-Altersgutschriften mit Alterssparen ab Vollendung des 20. Altersjahrs analog zur AHV vor. Der ASIP schlägt die folgenden Sätze vor: Alter 20 - 34: 9%, Alter 35 - 44: 12%, Alter 45
- 54: 16%, Alter 55 - 65: 18% (VVP schliesst sich diesem Vorschlag an). Der SVV schlägt für das Alter 20 - 34 9% vor. SBLV schliesst sich dem Gegenvorschlag Modell SBV/Swiss Retail /Banken an, d.h. für das Alter 20-35: 9%; dann 35-44: 12%; 45-65: 16% (ebenso Vorsorgeforum).
Die FER lehnt die vorgeschlagene Änderung nicht ab, erinnert aber daran, dass sie bei der
1. BVG-Revision folgende Staffelung vertreten hatte: 8%, 11%, 16%, 16%. Sie ist der Ansicht,