Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 13. Dezember 2019 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Reform der beruflichen Vorsorge. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 29. Mai 2020. Aufgrund der ausserordentlichen Lage wurde die Vernehmlassungsfrist vom ursprünglich vorgesehenen 27. März 2020 auf den 29. Mai 2020 verlängert.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandten Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 45 Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere interessierte Organisationen und Durchführungsstellen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen veröffentlicht1. Von den Angeschriebenen haben 26 Kantone, 8 von 12 Parteien, die Dachverbände der Gemeinden und Städte, 6 Dachverbände der Wirtschaft und 33 weitere Eingeladene eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. Darüber hinaus sind 93 Stellungnahmen von anderen Interessierten eingegangen.
Angeschrieben Eingegangen Kantone 2626
Konferenz der Kantonsregierungen1
In der Bundesversammlung vertretene politi- 128
sche Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der 32
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der 86
Wirtschaft Weitere eingeladene Organisationen / Durch- 4533
führungsstellen Andere Interessierte93
Total 95168
Identische Stellungnahmen eingereicht haben suisse culture, suisse culture social, SON-ART, Theaterschaffende Schweiz. Ähnliche Stellungnahmen finden sich bei Frauenzentrale
Zug, Frauenzentrale Kanton Glarus, Frauenaargau.
Der ASIP stellt ein eigenes Modell vor (Modell ASIP). Dieses wird z.B. von NW, IZS, und
Vorsorgeforum unterstützt. Auch der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), Swiss
Retail Federation und Arbeitgeber Banken schlagen ein eigenes Modell vor (Modell SBV/Swiss Retail /Banken), welches auf dem Modell ASIP basiert. Dieses Modell wird unter-
stützt vom Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), Schweizerischen Bauernverband
(sbv) und Swissbanking (SBVg), sowie Arbeitgeberverband Basel, GastroSuisse, Gast-
roGraubünden, Gebäudehülle Schweiz, ICT Switzerland, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), Infra Suisse, Ingenieur-Geometer Schweiz, Inlandbanken, Bayer
Pensionskasse, Coop Genossenschaft und Pensionskasse Coop, Manor Pensions-
kasse, Raiffeisen, scienceindustries, Swiss Funds & Asset Management Association,
Swissmechanic, Innovation 2. Säule (IZS), Verband Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge (VVP), c-alm AG, Zug (ZG), KGAST, VAV. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen wurden im Internet veröffentlicht2.
1 https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/reformen-und-revisionen.html
2 https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/gesetzgebung/vernehmlassungen/reformbv.html