Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 13. Dezember 2019 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Reform der beruflichen Vorsorge. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 29. Mai 2020. Aufgrund der ausserordentlichen Lage wurde die Vernehmlassungsfrist vom ursprünglich vorgesehenen 27. März 2020 auf den 29. Mai 2020 verlängert.

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandten Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 45 Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere interessierte Organisationen und Durchführungsstellen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen veröffentlicht1. Von den Angeschriebenen haben 26 Kantone, 8 von 12 Parteien, die Dachverbände der Gemeinden und Städte, 6 Dachverbände der Wirtschaft und 33 weitere Eingeladene eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. Darüber hinaus sind 93 Stellungnahmen von anderen Interessierten eingegangen.

Angeschrieben Eingegangen Kantone 2626

Konferenz der Kantonsregierungen1

In der Bundesversammlung vertretene politi- 128

sche Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der 32

Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der 86

Wirtschaft Weitere eingeladene Organisationen / Durch- 4533

führungsstellen Andere Interessierte93

Total 95168

Identische Stellungnahmen eingereicht haben suisse culture, suisse culture social, SON-ART, Theaterschaffende Schweiz. Ähnliche Stellungnahmen finden sich bei Frauenzentrale

Zug, Frauenzentrale Kanton Glarus, Frauenaargau.

Der ASIP stellt ein eigenes Modell vor (Modell ASIP). Dieses wird z.B. von NW, IZS, und

Vorsorgeforum unterstützt. Auch der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), Swiss

Retail Federation und Arbeitgeber Banken schlagen ein eigenes Modell vor (Modell SBV/Swiss Retail /Banken), welches auf dem Modell ASIP basiert. Dieses Modell wird unter-

stützt vom Schweizerischen Gewerbeverband (sgv), Schweizerischen Bauernverband

(sbv) und Swissbanking (SBVg), sowie Arbeitgeberverband Basel, GastroSuisse, Gast-

roGraubünden, Gebäudehülle Schweiz, ICT Switzerland, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), Infra Suisse, Ingenieur-Geometer Schweiz, Inlandbanken, Bayer

Pensionskasse, Coop Genossenschaft und Pensionskasse Coop, Manor Pensions-

kasse, Raiffeisen, scienceindustries, Swiss Funds & Asset Management Association,

Swissmechanic, Innovation 2. Säule (IZS), Verband Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge (VVP), c-alm AG, Zug (ZG), KGAST, VAV. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen wurden im Internet veröffentlicht2.

1 https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/reformen-und-revisionen.html

2 https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/gesetzgebung/vernehmlassungen/reformbv.html