Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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3.2.3 Behörden und verwandte Institutionen

Der Städteverband, der Gemeindeverband und die SODK unterstützen die Senkung des Koordinationsabzugs.

Der Städteverband merkt zudem an, dass mit der damit verbundenen Rentenverbesserung insbesondere bei tieferen Einkommen Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen möglich seien.

3.2.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Während drei Sozialpartner (SAV, SGB, Travail.Suisse) hinter dem Kompromissvorschlag stehen, will der sgv den Koordinationsabzug unverändert beibehalten resp. als Kompromiss eine moderate Senkung mittragen. In diesem Sinne unterstützt er, wie auch der Bauernverband und Swissbanking, das Modell SBV/Swiss Retail /Banken (60% des AHV-Lohnes bis höchstens 21'330 Franken).

Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht mit Überzeugung hinter der Halbierung des Koordinationsabzugs. Mit diesem Element greife der Bundesrat eine wesentliche, berechtigte politische Forderung auf: Teilzeitarbeitende, namentlich Frauen, sind durch eine entsprechende Erhöhung des versicherten Verdienstes künftig spürbar besser versichert. Für den SGB ist entscheidend, dass die Absicherung der Teilzeitbeschäftigten finanziell tragbar bleibt. Die Mehrbelastung kann durch den Rentenzuschlag abgefedert werden. Für Travail.Suisse ermöglicht die Halbierung des Abzugs einen wichtigen Modernisierungschritt, mit welchem die Unterschiede bei den Altersrentenreduziert werden können, was insbesondere den erwerbstätigen Frauen zu Gute kommen wird.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Halbierung des Koordinationsabzugs wird vom sgv abgelehnt, da sie zu massiven Mehrbelastung der Betriebe und der Versicherten im Niedriglohnbereich führen würde. Er möchte den Koordinationsabzug unverändert beibehalten. Als Kompensationsmassnahme zur Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes kann er sich aber auch mit einer moderaten Senkung des Koordinationsabzugs einverstanden erklären. Der sgv ist bereit, das Modell SBV/Swiss Retail /Banken mitzutragen, bei dem der Koordinationsabzug auf 60 Prozent des AHV-Lohns gesenkt wird, wobei der Koordinationsabzug bei drei Vierteln der maximalen AHV-Rente (entspricht heute 21'330 Franken) zu plafonieren ist. Auch der Bauernverband und Swissbanking unterstützen dieses Modell.

3.2.5 Weitere eingeladene Organisationen und Durchführungsstellen

Die eingeladenen Organisationen, die sich dazu äussern, sind für die Senkung des Koordina-

tionsabzuges (AGILE.ch, IZS, EKF, FER, VVP, IH, SSR, SVV, ASIP, PK-Netz, SBLV, KGAST, VASOS, Vorsorgeforum, SKPE, EFS, SVS und Pro senectute).

Die EKF gibt an, dass dies ihrer langjährigen Forderung entspreche. AGILE.ch und SBLV fordern zudem, dass die BVG-Eintrittsschwelle ebenfalls halbiert und neu auf CHF 10'665.- festgelegt wird. IH fordert zudem die Senkung der Eintrittsschwelle. PK-Netz unterstützt den Vorschlag, weil u.a. Teilzeitbeschäftigte davon profitieren. Pro Senectute findet, dass auch die Abschaffung des Koordinationsabzuges ernsthaft diskutiert werden müsste.

Einige Organisationen machen alternative Vorschläge. Der ASIP schlägt vor, dass der Koordinationsabzug auf 60 Prozent des AHV-Lohnes bzw. maximal CHF 21'330 festgelegt werden soll (ebenso SVV). Der VVP ist für die Senkung des Koordinationsabzugs bis zur Eintritts-