Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
diejenigen Neurentner einführen, die von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind.
Biscosuisse, Chocosuisse, Arbeitgeber Banken, CP, GastroSuisse, GastroGraubünden,
GastroJura, GastroTicino, SCRHG, IG Detailhandel, Vita, VAV, die Inlandbanken, Inge-
nieur-Geometer Schweiz, Gebäudehülle Schweiz, Infra Suisse, Manor Pensionskasse, Bayer Pensionskasse, Coop Genossenschaft, Pensionskasse Coop, scienceindsutries,
SGHVR, Swiss Funds & Asset Management Association, Schweizerischer Baumeisterverband, Swiss Retail Federation, ICT Switzerland, Arbeitgeber Zürich (VZH), Arbeitge-
berverband Basel, Swissmechanic, Raiffeisen, Schweizer Fleisch-Fachverband, PKE/CPE, c-alm, FANAP, Forum PME, Angestelltenverbände F. Hoffmann - La Roche AG Roche AG, Pensionskasse Syngenta, die plattform, Komitee der Volksinitiative "für eine generationengerechte Altersvorsorge", Pro Single Schweiz, Pensionskasse der F.
Hoffmann -La Roche, diverse Schweizer Jungparteien und die Privatperson C.Z lehnen die Einführung eines durch Lohnprozente finanzierten Rentenzuschlag klar ab. Die Pensionskasse der F. Hoffmann -La Roche weist auf eine zusätzliche Umverteilung von Kassen, welche bereits strukturelle Massnahmen getroffen und finanziert haben hin, zu Kassen, welche in der Vergangenheit keine Massnahmen treffen wollten oder konnten. Die bei ihrer Pensionskasse mit der Senkung des Umwandlungssatzes erreichte Reduktion der Umverteilung von Jüngeren zu Älteren würde mit der angedachten Reform wieder verstärkt. Die Pensionskasse der F. Hoffmann -La Roche wünscht, dass Vorsorgeeinrichtungen und somit Arbeitgeber und Versicherte eigenständige Lösungen für Kompensationsmassnahmen erarbeiten und finanzieren. IHZ, Holzbau Schweiz stehen dem Rentenzuschlag kritisch gegenüber. Der SGHVR vermutet, dass der Rentenzuschlag der Akzeptanz des Dreisäulensystems weit mehr schade als temporäre Leistungseinbussen.
Libera AG will eine Vermischung von erster und zweiter Säule sowie die unnötige Bildung und Verteilung von Mitteln vermeiden. In einer auf zehn Jahre beschränkten Übergangszeit sollen nur diejenigen Neurentner einen einheitlich auf monatlich CHF 200 festgelegten lebenslangen Rentenzuschlag erhalten, bei welchen die Altersrente aus der Pensionskasse tiefer ausfällt als die sog. BVG-Schattenaltersrente. Der Rentenzuschlag soll dezentral von den betroffenen Pensionskassen mittels Rückstellungen oder allenfalls über Beiträge finanziert werden. PKE/CPE unterstützt die von ASIP vorgeschlagene Kompensation über 10 Jahre innerhalb der jeweiligen Pensionskasse. FANAP schlägt als Alterative zwei Massnahmen vor (abgestufte Absenkung des Mindestumwandlungssatzes und erhöhte Altersgutschriften für die über 30-Jährigen während einer Übergangsfrist). EIT.swiss befürwortet dezentrale Ausgleichsmassnahmen mit einem möglichen Rückgriff auf den Sicherheitsfonds BVG bei BVG-nahen Kassen.
Medical woman switzerland, Juristinnen Schweiz,, SCIV, SER, FSR, NGO-Koordination, Frauenzentrale Zürich VPE, transfair, kapers, LCH, Avenir50plus Schweiz, VASK
Schweiz und PMS begrüssen den Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration. Medical woman switzerlandmöchte lieber den Umwandlungssatz anheben, als einen Rentenzuschlag weiterführen. Juristinnen Schweiz, NGO-Koordination begrüsst das Resultat dieses Ausgleichmechanismus in der 2. Säule zwischen den Geschlechtern, da dadurch Frauen mit tiefen Erwerbseinkommen profitieren würden, auch wenn ein solches Umlageverfahren in der zweiten Säule systemfremd sei. Für LCH ist der Rentenzuschlag zentral, zumal momentan so viele Lehrerinnen und Lehrer wie noch nie pensioniert werden. Avenir50plus Schweiz fordert einen Rentenzuschlag auch für Personen, die ihr Altersguthaben gezwungenermassen in Kapitalform beziehen müssen (ältere Erwerbslose, die nicht von Artikel 47a BVG profitieren können). VASK Schweiz und PMS fordern, dass auch Menschen, die eine Teilrente beziehen, mindestens den Rentenzuschlag erhalten, der ihnen bei einer linearen Berechnung zustehen würde.
Die Juristinnen Schweiz, NGO-Koordination und die Frauenzentrale Zürich weisen darauf
hin, dass die Voraussetzung der Vorversicherung von 15 Jahren im BVG Frauen beim Zugang zum Rentenzuschlag diskriminiere, weil sie Erziehungs- und Betreuungszeiten nicht berücksichtigt.