Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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dem Parlament Antrag stellen wird. Langfristig stehe für die Arbeitgeber im Übrigen selbstverständlich immer noch die Forderung nach einer Entpolitisierung des Mindestumwandlungssatzes als versicherungsmathematischer Parameter im Zentrum.

Der sgv stimmt den vorgeschlagenen Anpassungen zu. Aus aktuarieller Sicht würde sich eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf fünf Prozent oder gar noch tiefer aufdrängen. Politisch ist ein so weitreichender Schritt aber kaum machbar. Zudem wären die Mehrkosten für entsprechende Abfederungsmassnahmen für viele Betriebe und Versicherte schlicht nicht verkraftbar. Daher dränge sich ein etappiertes Vorgehen auf. Vor diesem Hintergrund begrüsst der sgv es auch ausdrücklich, dass inskünftig alle fünf Jahre - und das unter Einbezug der Sozialpartner - ein Bericht zur Höhe des Mindestumwandlungssatzes und zu den Grundlagen zu dessen Festlegung erstellt werden soll.

Auch der Bauernverband unterstützt die Senkung des Umwandlungssatzes. Für SwissBanking sind die heutigen Umverteilungen im System nicht nachhaltig.

3.1.5 Weitere eingeladene Organisationen und Durchführungsstellen

Die eingeladenen Organisationen, die sich dazu äussern, unterstützen eine Senkung des

Mindestumwandlungssatzes (AGILE.ch, IZS, VVP, Schweizerische Aktuarvereinigung SAV, , IH, SSR, SVV, ASIP, FER, inter-pension, Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV, KGAST, VASOS, Vorsorgeforum, SKPE, SVS und Pro

senectute). AGILE.ch setzt aber die vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen voraus. IH stimmt der vorgesehenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu, sofern das bisherige Leistungsniveau erhalten bleibt. Das Vorsorgeforum schlägt zudem vor, die Parl. Initiative Bortoluzzi 12.414 und die Motion der SGK-N 16.3350 aufzunehmen. Eine versicherungstechnische Grösse habe im Gesetz nichts zu suchen. IZS und SKPE finden, die Senkung gehe zu wenig weit. Letztere halten fest, dass dieser versicherungsmathematisch "richtig"

sein müsste, aber ohne Angabe eines Wertes. Der VVP und das Vorsorgeforum stimmen aus politischen Gründen zu. Der SVV stimmt zu, weil die Senkung in einem Schritt erfolgt.

Der ASIP schlägt die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 5.8% vor (s. Ziff. 4.1, ebenso KGAST).

3.1.6 Weitere Vernehmlassungsteilnehmende

Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich grundsätzlich positiv zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 %. Einige Teilnehmende möchten eine tiefere Senkung, sind sich aber bewusst, dass eine solche politisch nicht mehrheitsfähig wäre. Mehrere Teilnehmende fordern eine Entpolitisierung des Mindestumwandlungssatzes. Schliesslich stimmen einige Teilnehmende einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes nur zu, wenn gleichzeitig auch Ausgleichsmassnahmen getroffen werden und das BVG-Leistungsniveau erhalten bleibt.

Die Aargauische Industrie- und Handelskammer, Angestelltenverbände F. Hoffmann - La Roche AG Roche AG, Arbeitgeber Zürich (VZH), Biscosuisse, Chocosuisse, CP, Ver-

band Frauenunternehmen, GastroGraubünden, GastroJura, GastroTicino, SCRHG GastroSuisse, Holzbau Schweiz, IG Detailhandel Verband, Inlandbanken, Libera AG, Pensionskasse der F. Hoffmann -La Roche, Pensionskasse Syngenta, plattform, Pro Single Schweiz, SGHVR, Schweizer Fleisch-Fachverband, suissetec, Swissmechanic,

swissstaffing, Vita unterstützen die Senkung des Umwandlungssatzes. Aus Sicht HotellerieSuisse ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 % dringlich.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV), Swiss Retail Federation und Arbeitge-

ber Banken, Arbeitgeberverband Basel, Gebäudehülle Schweiz, ICT Switzerland, Infra