Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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zu hoch sei. Der sei zudem auf 15 Jahre zu begrenzen. SH befürwortet die Massnahme, hat aber Zweifel an der politischen Durchführbarkeit.

14 Kantone sind gegen die Einführung des Rentenzuschlags (AI, BE, GL, BL, GR, NE, NW, OW, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH). ZH findet, dass der vorgeschlagene Rentenzuschlag ein systemwidriger Einbruch in das System der beruflichen Vorsorge sei, das auf dem Anspargedanken beruhe und im Unterschied zur AHV nicht der Umverteilung dienen solle. BE hält die Massnahme für wenig effizient und teuer. SZ regt an, eine Alternative zu prüfen. AR gibt an, dass das Rentenniveau zwar gesichert werden soll, aber weder durch eine systemfremde Lösung noch mit der Giesskanne. NW bevorzugt das Modell ASIP, welches eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens im Zeitpunkt der Pensionierung vorsieht. ZG sieht im Rentenzuschlag eine Vermischung zwischen 1. und 2. Säule, eine ungerechtfertigte Verteilung nach dem Giesskannenprinzip. ZG schlägt vor, andere Finanzierungsquellen und/oder einen solidarischen Leistungsabbau im Sinn einer längerfristigen Systemstabilität zu prüfen. OW gibt an, dass damit die Versicherten und die Wirtschaft belastet würden, dass die Massnahme zu einer Sozialisierung der 2. Säule führen würde und systemwidrig sei. Zudem würde das bewährte 3-Säulen-Prinzip durchbrochen. NE hält einen generellen Zuschlag für nicht angezeigt und findet, er müsste gezielter ausgerichtet werden.

3.4.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die BDP lehnt die Einführung von solidarisch finanzierten Pauschalbeiträgen zum Ausgleich der Leistungseinbussen der Übergangsgeneration ab. Ebenso lehnt die BDP die Vermischung der 1. und 2. Säule entschieden ab. Abfederungsmassnahmen seien jedoch unabdingbar. Anstatt eines Rentenzuschlags müssten differenzierte Lösungen für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und die Abflachung der Altersgutschriften gesucht werden, da diese nicht alle Personen der Übergangsgeneration gleichermassen betreffen. Für die CVP ist die Generationengerechtigkeit bei der Altersvorsorge essentiell, mit möglichst wenig Umverteilung von jung zu alt. Mit dem Rentenzuschlag, wie im Vorentwurf vorgesehen, finde jedoch genau eine solche Umverteilung statt, da dieser mittels Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen finanziert werden soll. Zwar ist ihr der Erhalt des Rentenniveaus wichtig, einen Rentenausbau lehnt sie aber klar ab. Die EVP lehnt eine Verteilung nach dem Giesskannenprinzip für alle künftigen BVG-Rentner ab. Denn obwohl die Senkung des Umwandlungssatzes nur Personen im Obligatorium betrifft, erhalten damit auch die Versicherten mit mittlerem und starkem Überobligatorium einen Rentenzuschlag. Sie kritisiert auch, dass der Rentenzuschlag nicht befristet ist, sondern vom Bundesrat festgelegt und damit immer wieder verlängert werden kann, was eine echte Sanierung unterbinde. GLP und SVP lehnen den Rentenzuschlag ab, da er systemfremd sei und gegen den Grundsatz des bewährten 3-Säulen-Systems verstosse. Die GLP steht zielgerichteten, bedarfsorienteierten und befristeten Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration offen gegenüber. Die SVP bevorzugt für die Finanzierung der Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration eine dezentrale Lösung von maximal 10 Jahren. Die FDP lehnt den Rentenzuschlag ab, weil er unbefristet ist und ein Giesskanneprinzip einführt. Die Massnahmen müssten gezielter sein.

Die Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags im BVG stellt für die GRÜNEN und die SP das Kernstück des Reformvorschlags dar, weil er zusammen mit der Halbierung des Koordinationsabzugs bei tieferen Einkommen zu leichten Rentenverbesserungen führt und es ermöglicht, das heutige Leistungsniveau zu halten – trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6%. Unschön ist für die GRÜNEN die Begrenzung der Beiträge auf versicherbare Löhne bis rund Fr. 850’000/Jahr. Auch SP Frauen begrüssen den Rentenzuschlag. SP 60+ merkt an, dass sich ein solches Umlageverfahren bei der AHV bewährt hat und ist erfreut, dass auch beim BVG ähnliche Schritte geplant sind. Die SP bedauert, dass die Voraussetzungen für den Rentenzuschlag zu streng sind, insbesondere die 15 Jahren Versicherung für das Alter, ohne Berücksichtigung von Erziehungsgutschriften für die Frauen.