Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten

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und der Kapitalmärkte dringend nötig. Auch swissstaffing und Forum PME sehen Handlungsbedarf.

SGHVR ist der Meinung dass das Leistungsniveau erhalten werden soll. Dies dürfe nicht so verstanden werden, dass die vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes für keine Vorsorgenehmer und Vorsorgenehmerinnen zu Leistungseinbussen führt.

Juristinnen Schweiz, NGO-Organisation begrüssen es, dass der Bundesrat mit dem Reformmodell die schwierige Situation von Frauen im Rentenalter anerkennt und Massnahmen ergreifen will, um das System der 2. Säule zu modernisieren. Nach Ansicht des Verbands Frauenunternehmen wird das bestehende Vorsorgesystem weder der Arbeitswelt von heute noch derjenigen von morgen mehr gerecht. Darum reicht es nicht aus, lediglich an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Vielmehr bräuchte es eine Gesamtrevision unter der Prämisse der Veränderungen in der Arbeitswelt. Business&Professional Women, Frauenzentrale Zug, Frauenaargau, CPEG, SCIV, SER und FSR begrüssen ausdrücklich eine Reform der beruflichen Vorsorge und verdanken die Bemühungen der Sozialpartner. Die Frauenzentrale Zürich unterstützt die Stossrichtung und begrüsst besonders, dass die Anliegen der Frauen teilweise mittels abfedernder Massnahmen berücksichtigt wurden. Die Frauenorganisationen weisen darauf hin, dass Frauen in der Schweiz im Durchschnitt 37% tiefere Renten haben als Männer.

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner befürwortet

die Reformvorlage und unterstützt die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (ebenso Avenir50plus Schweiz). Der Revisionsentwurf trägt massgeblich dazu bei, die Renten für Versicherte mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte zu verbessern, zumal der vom Verband vertretene Beruf von rund 90 % Frauen ausgeübt wird und nicht flächendeckend Marktlöhne bezahlt werden. Auch VPE, Transfair und VASK Schweiz sprechen sich für die Reform aus. Für VPE werden mit der besseren Versicherung der Teilzeitarbeit und der Reduktion der Altersgutschriften bei älteren Erwerbstätigen zwei wichtige Anpassungen gemacht. Transfair verweist für weitere Schritte auf die Forderungen seines Dachverbands Travail.Suisse. VASK Schweiz kann die Vorlage nur mit den vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen akzeptieren.

Arbeitgeber Zürich (VZH), FANAP, Holzbau Schweiz, Pensionskasse Syngenta und

Suissetec unterstützen die Stossrichtung der Reformvorlage, lehnen hingegen den Rentenzuschlag ab oder stehen diesem kritisch gegenüber. Auch wenn die Vernehmlassungsvorlage klar zu einer Verteuerung der Lohnkosten führt, unterstützen Swiss Textiles und CVCI sie, um eine trag- und mehrheitsfähige Reform der 2. Säule zu ermöglichen. Der Rentenzuschlag stellt jedoch einen Eingriff in die Systematik des Schweizer Vorsorgesystems dar und wird deshalb äusserst kritisch beurteilt. Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) stimmt der Vorlage im Grundsatz zu und kann sich auch mit der Einführung des Rentenzuschlags abfinden, wenn Anpassungen erfolgen.

Arbeitgeberverband Basel, Bankiervereinigung, GastroSuisse, GastroGraubünden,

GastroJura, GastroTicino, SCRHG, Gebäudehülle Schweiz, ICT Switzerland, Industrie-

und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), Infra Suisse, Ingenieur-Geometer Schweiz, Inlandbanken, Bayer Pensionskasse, Coop Genossenschaft und Pensionskasse Coop,

Manor Pensionskasse, Raiffeisen, scienceindsutries und Swiss Funds & Asset Management Association und Swissmechanic und VAV unterstützen das Modell SBV/Swiss Retail

/Banken. Der Fachverband der schweizerischen Kies- und Betonindustrie kann im Sinne

eines Kompromisses mit dem Modell SBV/Swiss Retail /Banken leben. Der Arbeitgeberver-

band Basler Pharma-, Chemie- und Dienstleistungsunternehmen (VBPCD) sieht ein gutes

Potential im Modell ASIP respektive im Modell SBV/Swiss Retail /Banken und macht einen eigenen Vorschlag. PKE/CPE unterstützt den Vorschlag des ASIP.

c-alm unterstützt die Bemühungen, die notwendige Revision des BVG voranzutreiben. Ohne Korrektur beim Rentenzuschlag und der zentral finanzierten Kompensationsmassnahme möchte c-alm keine Reform. Grundsätzlich sind aus Sicht von c-alm der Reformvorschlag des