Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
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dass nicht die Gutschriftensätze der Einstellung älterer Arbeitnehmender im Weg stehen, sondern vielmehr deren Lohnniveau.
3.3.6 Weitere Vernehmlassungsteilnehmende
Bei den übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden ist eine Mehrheit dafür, die Altersgutschriften anzupassen. Ungefähr die Hälfte unterstützt die Vernehmlassungsvorlage, etwa die andere Hälfte die Staffelung gemäss dem Modell SBV/Swiss Retail /Banken. Einige Teilnehmende würden einen einheitlichen Satz begrüssen.
Arbeitgeber Zürich (VZH), Biscosuisse, EIT.swiss, FANAP, Forum PME, Holzbau
Schweiz, Juristinnen Schweiz, kapers, Komitee der Volksinitiative "für eine generatio-
nengerechte Altersvorsorge", Libera AG, NGO-Koordination, 65 No Peanuts, SER, SCIV,
FSR, Pensionskasse Syngenta, Pensionskasse der F. Hoffmann -La Roche, PMS, swissstaffing, Swiss Textiles, suissetec, transfair und VPE begrüssen die Anpassung der Altersgutschriften. Für Vita ist entscheidend, den Sparprozess künftig zu stärken und so den Erhalt der Leistungen aus der zweiten Säule auch in der Zukunft zu sichern. Für IHZ und EIT.Swiss ist wichtig, dass die Altersgutschriften für 55- bis 65-Jährige gesenkt werden.
Arbeitgeber Banken, Arbeitgeberverband Basel, Bayer Pensionskasse, Coop Genos-
senschaft und Pensionskasse Coop, GastroSuisse, GastroGraubünden, GastroJura, GastroTicino, SCRHG, Gebäudehülle Schweiz, ICT Switzerland, IG Detailhandel, Infra Suisse, Ingenieur-Geometer Schweiz, Manor Pensionskasse, scienceindsutries, Schweizerischer Baumeisterverband, Swiss Funds & Asset Management Association,
Swissmechanic, Swiss Retail Federation und VAV bevorzugen die Staffelung gemäss dem Modell SBV/Swiss Retail /Banken (20-34: 9%, 35-44: 12%, 45-65: 16%).
FANAP unterstützt ebenfalls einen einheitlichen Gutschriftensatz für die 45- bis 65-jährigen ein einheitlicher Satz gilt, schlägt aber eine andere Staffelung vor (18 - 44 = 9 %, ab 45 = 14 %).
Avenir50plus Schweiz, Pro Teilzeit und VASK Schweiz würden einen einheitlichen Satz
begrüssen. Die plattform und Pro Single Schweiz fordern klar die Einführung eines Einheitssatzes. Aus Sicht von transfair würde ein Einheitssatz jedoch bei jüngeren Erwachsenen zwischen 25-34 zu deutlich tieferen Löhnen führen.
Das CP spricht sich für folgende Staffelung aus: 6% für 18- bis 19-Jährige, 7% für 20- bis 29- Jährige, 8% für 30- bis 39-Jährige, 9% für 40- bis 49-Jährige, 10% für 50- bis 59-Jährige und 11% für 60- bis 65-Jährige.
3.4 Rentenzuschlag
Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge sollen einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten.
Der Rentenzuschlag ist die umstrittenste Massnahme der Vernehmlassungsvorlage. Für die Einen stellt er einen Einbruch ins System der beruflichen Vorsorge und eine Zementierung der Umverteilung dar, für die Anderen ist er das Kernstück des Reformvorschlags, an dem nicht gerüttelt werden darf.
3.4.1 Kantone
AG, BS, JU, LU, SO, SH TG, und VD sprechen sich für diese Ausgleichsmassnahme aus. LU findet, dass diese Massnahme im Sinne einer zu schluckenden Kröte angenommen werden soll, damit die Reform insgesamt angenommen werden könne. AG gibt an, dass der Vorschlag