Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 34 Seiten
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3.2 Senkung des Koordinationsabzuges
Der Koordinationsabzug soll von heute 24 885 auf 12 443 Franken gesenkt werden. Dadurch würde ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter viele Teilzeitbeschäftigte und Frauen, würden eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität erhalten.
Alle Teilnehmer sind für eine Senkung des Koordinationsabzuges. Während ein grosser Teil die vorgesehene Senkung des Koordinationsabzuges gänzlich oder im Sinne eines Kompromisses begrüsst, unterstützt eine ebenfalls grosse Anzahl den Vorschlag ASIP oder das Modell SBV/Swiss Retail /Banken mit einem Koordinationsabzug von 60% des AHV-Lohnes jedoch maximal 21'330 Franken. BDP, CVP und EVP schlagen hingegen einen Koordinationsabzug von 40% des AHV-Lohnes jedoch maximal 21'330 Franken vor. Der Kanton St. Gallen, SVP und VVP wiederum wollen nur eine Senkung bis zur Eintrittsschwelle von 21'330 Franken. SKPE und Pro Teilzeit wiederum wollen einen nach dem Beschäftigungsgrad gewichteten Koordinationsabzug. GLP, viele Frauenverbände und auch andere Teilnehmer sind für die gänzliche Abschaffung, für SP Frauen und Grüne ist die Abschaffung das langfristige Ziel.
3.2.1 Kantone
Die Mehrheit der Kantone ist für die vorgeschlagene Senkung des Koordinationsabzuges (AI,
BE, BS, GL, GR, LU, JU, NE, NW, OW, SO, UR, VD, VS, ZG, ZH).
So befürwortet ZH den Vorschlag ausdrücklich als Massnahme für einkommensschwache Personen. GR stellt die Frage, ob der Koordinationsabzug nicht komplett abgeschafft werden sollte, während SZ das explizit fordert. NW bringt als Alternative eine entsprechende Erhöhung des Sparbeitrags an die Säule 3a in die Diskussion. SO bittet, einen prozentualen Koordinationsabzug nochmals zu prüfen.
SG spricht sich gegen den Vorschlag aus und schlägt eine Senkung nur bis zur Eintrittsschwelle vor.
3.2.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen
Die Parteien begrüssen eine Anpassung des Koordinationsabzuges. Die Bandbreite geht jedoch von einer leichten Senkung auf 21'330 Franken, über eine Individualisierung von 40% des AHV-Lohnes bis höchstens 21'330 Franken, bis zur gänzlichen Abschaffung des Koordinationsabzugs.
Die BDP, CVP und EVP sprechen sich für eine «Individualisierung» des Koordinationsabzuges aus: Er soll 40% des AHV-Lohnes betragen jedoch maximal CHF 21'330.-. Damit wir dem Anspruch, Personen mit tieferen Einkommen besser zu versichern, Rechnung getragen.
Die SVP ist für eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges von 24'885 auf 21'330 Franken.
Die GLP hält es für besser, den Koordinationsabzug ganz abzuschaffen. Sofern er nicht abgeschafft wird, ist er auf 70% des AHV-Lohnes, maximal 12'443 Franken festzulegen. Die FDP ist der Meinung, dass eine Aufhebung des Koordinationsabzuges notwendig ist. Diverse-Schweizer Jungparteien fordern ebenfalls die Abschaffung.
Für die GRÜNEN ist die Senkung des Koordinationsabzuges ein richtiger und wichtiger Schritt. Noch besser fänden sie eine vollständige Abschaffung, aber nur unter der Voraussetzung, dass eine einfache Versicherungslösung für Stundenlöhner*innen zur Verfügung steht. Auch die SP, SP60+ und SP Frauen begrüssen die Senkung und fordern langfristig die vollständige Abschaffung.