Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/16: Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen (Umsetzung der Motion 12.3814) · 31 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Am 26. September 2012 reichte die FDP-Liberale Fraktion die Motion 12.3814 «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» ein. Diese verlangte für rückkaufsfähige Rentenversicherungen der Säule 3b die Besteuerung gemäss dem tatsächlichen Ertragsanteil. Davon betroffen waren gemäss Wortlaut der Motion der Rückkauf zu Lebzeiten und die Rückgewähr im Todesfall. Periodische Rentenleistungen sollten hingegen steuerlich weiterhin mit dem pauschalen Ertragsanteil erfasst werden. Der Bundesrat beantragte am 14. November 2012 die Motion aus vornehmlich verwaltungsökonomischen Gründen zur Ablehnung. In seiner Stellungnahme stellte er jedoch in Aussicht, die Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leibrenten aufgrund des aktuell tiefen Zinsniveaus zu überprüfen.
Der Nationalrat stimmte als Erstrat der Motion am 16. September 2014 zu. Die WAK-S sistierte als vorberatende Kommission des Zweitrats am 26. Januar 2015 die Behandlung des Vorstosses, da sie die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Überprüfung abwarten wollte.
Am 29. November 2016 wurde der Bericht zuhanden der WAK-S fertiggestellt. Darin kam die ESTV zum Schluss, dass sich aufgrund des aktuell tiefen Zinsniveaus die geltende pauschale Regelung, wonach die Leistungen aus Leibrentenversicherungen zu 40 Prozent steuerbar sind, nicht weiter aufrechterhalten lasse. Insofern spreche die Motion 12.3814 in Zeiten niedriger Kapitalverzinsung ein Problem an, das es zu korrigieren gelte. Dabei stelle sich im Spannungsfeld von Einzelfallgerechtigkeit und Praktikabilität die Frage, wie weit die Abkehr vom Status quo gehen solle. Die Verwaltung untersuchte in ihrem Bericht drei Lösungsmöglichkeiten: eine Senkung der Höhe des pauschalen Ertragsanteils durch Anpassung an das heutige Zinsniveau, einen umfassenden Systemwechsel durch eine konsequente Besteuerung des effektiven Ertragsanteils und schliesslich ein duales System.
Am 18. Juni 2018 sprach sich die WAK-S für folgende Änderung des ursprünglichen Motionswortlauts aus: «Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundessteuer- (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken.» Sie hielt in ihrem Bericht an den Ständerat fest, dass eine effektive Berechnung nach dem finanzmathematischen Modell bezogen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an sich die beste Lösung sei, weil sie den Umständen des Einzelfalls gerecht würde. Sie sei jedoch mit grösserem administrativem Aufwand verbunden und werde insbesondere von den kantonalen Vollzugsbehörden abgelehnt. Die Kommission war deshalb der Auffassung, dass eine einfachere Lösung