Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/16: Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen (Umsetzung der Motion 12.3814) · 31 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht
01.01.2001 2.75% 2.75% 28% 28% 70% 01.01.2002 2.75% 2.75% 28% 28% 70% 01.01.2003 2.50% 2.50% 26% 26% 70% 01.01.2004 2.25% 2.25% 24% 24% 70% 01.01.2005 2.25% 2.25% 24% 24% 70% 01.01.2006 2.00% 2.00% 21% 21% 70% 01.01.2007 2.00% 2.00% 21% 21% 70% 01.01.2008 2.00% 2.00% 21% 21% 70% 01.01.2009 2.00% 2.00% 21% 21% 70% 01.01.2010 1.75% 1.75% 19% 19% 70% 01.01.2011 1.75% 1.75% 19% 19% 70% 01.01.2012 1.50% 1.50% 17% 17% 70% 01.01.2013 1.50% 1.50% 17% 17% 70% 01.01.2014 1.25% 1.25% 14% 14% 70% 01.01.2015 1.25% 1.25% 14% 14% 70% 01.01.2016 0.50% 0.75% 6% 9% 70% 01.01.2017 0.05% 0.25% 1% 3% 70% 01.01.2018 0.05% 0.25% 1% 3% 70% 01.01.2019 0.05% 0.25% 1% 3% 70%
Bei einem grob geschätzten effektiven steuerbaren Ertragsanteil unter Einschluss der Überschussbeteiligungen von 20 Prozent der Rentenleistung dürfte sich das Steueraufkommen, das sich aus diesen Elementen ergibt, gegenüber dem Status quo in etwa halbieren. Demnach sind bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von 17 Millionen Franken und bei den Kantonen und Gemeinden Mindereinnahmen von 50 Millionen Franken zu erwarten. Unter Berücksichtigung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 21,2 Prozent belaufen sich die geschätzten Mindereinnahmen des Bundes auf 13 Millionen Franken und jene der Kantone und Gemeinden auf 54 Millionen Franken.
Sollte das Zinsniveau weiterhin tief bleiben, dürften sich die Einnahmen mit Auslaufen der Verträge mit höheren maximalen technischen Zinssätzen weiter reduzieren. Erst im Gefolge einer Normalisierung des Zinsumfelds dürften die Einnahmen allmählich wieder steigen.
Bei den weniger bedeutenden obligationenrechtlichen Leibrenten entstehen auf Seiten der Rentengläubiger aufgrund des niedrigeren Ertragsanteils ebenfalls Mindereinnahmen. Befindet sich die Verpflichtung des Rentenschuldners in dessen Privatvermögen, resultieren auf dieser Seite Mehreinnahmen aufgrund des herabgesetzten Abzugs. Per Saldo dürften daher die finanziellen Auswirkungen aus obligationenrechtlichen Leibrenten sehr moderat ausfallen.
3.2 Personelle Auswirkungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden
Der Prozentsatz für die Berechnung des steuerbaren Ertragsanteils muss von den Kantonen jährlich abgerufen werden. Das führt zu einem geringen administrativen Aufwand, der jedoch keine personellen Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden haben sollte.
Auch auf den Bund ergeben sich keine wesentlichen personellen Auswirkungen.