Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 35 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
zu verzichten, solange die Unterbesteuerung der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen im Rahmen der Einkommensteuer bestehen bleibt. Ausserdem soll auch an der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen festgehalten werden, soweit diese in der Konsumsphäre greift, da die Abgabe als Ersatz für die fehlende Besteuerung dieser Leistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer diene. Die Subkommission hat sich demgegenüber mehrheitlich für die vollständige Abschaffung der Stempelabgaben ausgesprochen.
Etappierung bei der Umsatzabgabe: Bei der Etappierung der Abschaffungs-
schritte der Umsatzabgabe sind verschiedene Varianten möglich. Als Alternative zum in der Studie der ESTV vorgeschlagenen Weg der etappierten Steuerbefreiung einzelner Segmente wäre auch eine stufenweise Reduktion der Steuersätze denkbar. Die Mehrheit der Subkommission hat jedoch nicht zuletzt wegen der niedrigeren Vollzugskosten entschieden, dem Weg zu folgen, den die Studie der ESTV vorschlägt.
Die Kommissionsmehrheit hat sich den Erwägungen ihrer Subkommission stillschweigend angeschlossen.
2.5 Allgemeine Präsentation der zwei Vorentwürfe
Die vorliegenden Vorentwürfe sehen vor, die Umsatz- und die Versicherungsabgabe in zwei Etappen vollständig abzuschaffen.
Erste Etappe (Vorentwurf 2): Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften (Steuerausfälle von 190 Millionen Franken) und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Steuerausfälle von 5 Millionen Franken) sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen (Steuerausfälle von 24 Millionen Franken). Die Gesamtkosten der ersten Etappe werden auf 219 Millionen Franken geschätzt.
Zweite Etappe (Vorentwurf 3): Abschaffung der Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften (Steuerausfälle von 1043 Millionen Franken) und auf Sach- und Vermögensversicherungen (Steuerausfälle von 743 Millionen Franken). Die Gesamtkosten der zweiten Etappe belaufen sich auf 1786 Millionen Franken (siehe Tabelle unter 4.2.1).
Der Bundesrat wird über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der verschiedenen Etappen entscheiden, wobei der Vorentwurf 2 vor dem Vorentwurf 3 in Kraft treten muss.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es dieses zweistufige Vorgehen ermöglicht, in einem ersten Schritt jenen Teil der Stempelabgaben aufzuheben, dessen Abschaffung für den Schweizer Kapitalmarkt am dringendsten ist (siehe Kap. 2.1.6.1 und 2.1.6.2) und zudem nur begrenzte finanzielle Folgen hat.
Die von der Kommissionmehrheit befürwortete Vorlage sieht keine Massnahmen vor, um die Mindereinnahmen zu kompensieren, zu welchen die einzelnen Abschaffungsschritte führen. Die Mehrheit ist überzeugt, dass der durch die Abschaffung der Abgaben ausgelöste Wachstumseffekt langfristig einen grossen Teil dieser Steuerausfälle wettmacht. Gemäss einer Studie der BAK economic intelligence (siehe hierzu Kap. 4.1.1 und 4.2.1) sollte allein die Abschaffung der Umsatzabgabe innert zehn Jahren einen Anstieg des BIP von 0,4 Prozent zur Folge haben. Dies würde für den Bund zu Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer führen, auch wenn dazu keine exakten Zahlen gennant werden können.