Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 35 Seiten
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4.1.3 Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen
Administrative Entlastung: Mit der Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen wird die Versicherungswirtschaft von den Entrichtungskosten einer verhältnismässig unbedeutenden Steuer entbunden.
Substitutionseffekte: Bestimmte – nicht alle – Lebensversicherungsprodukte werden im Rahmen der Einkommensteuer auch innerhalb der Säule 3b privilegiert besteuert. Bei rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen erfolgt die Auszahlung typischerweise einkommenssteuerfrei. Bei mit periodischen Prämien finanzierten Kapitalversicherungen gilt dies stets, bei Kapitalversicherungen mit Einmalprämien und bei anteilgebundenen Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen. Mit der Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen können somit die Kapitalerträge einer für die Steuerplanung besonders geeigneten Kapitalversicherung mit Einmalprämie steuerfrei vereinnahmt werden. Beim derzeit tiefen Zinsniveau ist dieser Vorteil nicht gross; bei steigenden Zinsen kann sich der Steuervorteil jedoch beträchtlich ausweiten. Es würde dann eine Verlagerung weg von anderen Anlageinstrumenten zu solchen nullbesteuerten Kapitalversicherungen stattfinden, so dass die Lebensversicherer Wertschöpfungsanteile zulasten anderer Anbieterinnen und Anbieter von Vermögensanlagen gewinnen würden.
4.2 Auswirkungen auf den Bund
4.2.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Einnahmen aus der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen wachsen stetig. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre (2008-2018) nahmen sie um 1,5 Prozent pro Jahr zu. Es ist auch künftig mit einem jährlichen Wachstum in ähnlicher Grössenordnung zu rechnen. Demgegenüber weisen die übrigen Stempelabgaben keinen eindeutigen Trend auf, können jedoch von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegen.
Vor diesem Hintergrund lassen sich die statischen jährlichen Mindereinnahmen von Entwurf 2 – unabhängig vom Jahr des Inkrafttretens – wie folgt abschätzen:
Geschätzte statische finanzielle Auswirkungen Vorentwurf 2
Massnahme Einnahmenbasis für Mindereinnahmen- Geschätzte Min-
schätzung dereinnahmen
in Mio. Franken in Mio. Franken Abschaffung Umsatzabgabe auf 5-Jahres-Durchschnitt der Einnahmen 190 -190 inländischen Wertschriften:1 2014-2018
Abschaffung Umsatzabgabe auf Schätzung für 5-Jahres-Durchschnitt der 5 -5 ausländischen Obligationen mit Einnahmen 2014-2018
Restlaufzeit < 1 Jahr:1
Abschaffung Abgabe auf Lebensversi- 5-Jahres-Durchschnitt der Einnahmen 24 -24 cherungen:1 2014-2018
Total Entwurf 2 -219
1Basis 2018, unterstelltes Wachstum der Steuereinnahmen: 0% p.a.
Für den später in Kraft tretenden Vorentwurf 3 ergibt sich bei einem unterstellten Inkrafttreten auf 1. Januar 2023 die folgende statische Schätzung der jährlichen Mindereinnahmen bezogen auf das Jahr 2023: