Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht

Geschätzte statische finanzielle Auswirkungen Vorentwurf 3

Massnahme Einnahmenbasis für Mindereinnahmen- Geschätzte Min-

schätzung dereinnahmen

in Mio. Franken in Mio. Franken Abschaffung Umsatzabgabe auf übrigen 5-Jahres-Durchschnitt der Einnahmen 1043 -1043 ausländischen Wertschriften:1 2014-2018, abzüglich Schätzung für

Umsatzabgabe auf aus-ländischen

Obligationen mit Restlaufzeit < 1 Jahr

Abschaffung Abgabe auf Sach- und Einnahmen 2018 690 -743 Vermögensversicherungen:2

Total Entwurf 3 -1786

1Basis 2018, unterstelltes Wachstum der Steuereinnahmen: 0% p.a.

2Basis 2018, unterstelltes Wachstum der Steuereinnahmen: 1,5% p.a.

Die strukturellen Mindereinnahmen, welche durch die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe entstehen, müssen kompensiert werden. Dabei ist im Rahmen der Schuldenbremse grundsätzlich eine Gegenfinanzierung sowohl über die Einnahmenseite (Mehreinnahmen) als auch über die Ausgabenseite (Minderausgaben) möglich.

Diese rein statische Betrachtungsweise ist durch eine dynamische Perspektive zu ergänzen, da von der Abschaffung der Stempelabgaben gewisse Wachstumsimpulse ausgehen. Soweit diesen eine Verbesserung unter dem Effizienzziel zugrunde liegt, entfalten sie sich im Rahmen des Kapitalakkumulationsprozesses nur langsam und tragen kurzfristig zur Gegenfinanzierung nur wenig bei. Rühren die Wachstumseffekte aus einer Verbesserung unter dem Standortziel, manifestieren sie sich rascher.

Selbst langfristig werden die statischen Mindereinnahmen, welche die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe im Bundeshaushalt erzeugen, durch die Wachstumseffekte nur teilweise kompensiert. Der Wegfall der Abgaben und die Wachstumseffekte wirken sich hingegen positiv auf die Sozialversicherungen aus.

Die BAK simulierte in ihrer Studie28 die dynamische Entwicklung der Einnahmen nach Abschaffung der Umsatzabgabe über einem Zeitraum von zehn Jahren, berücksichtigte dabei aber auch die Auswirkungen der Verrechnungssteuerreform (Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip). Sie geht davon aus, dass die Einnahmenausfälle des Bundes bis zum Ende dieses Zeit-raums zur Hälfte ausgeglichen werden. Hingegen werden die Kantone und Gemeinden durch die Mehrerträge bei anderen Steuerarten von diesen Reformen profitieren.

Bei steigendem Zinsniveau könnten sich überdies zusätzliche Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer ergeben, wenn Anlegerinnen und Anleger in ihren Portfolios Produkte mit steuerbaren Erträgen durch steuerfreie Kapitalversicherungen ersetzen.

4.2.2 Personelle Auswirkungen

Gemessen am gesamten Kontroll- und Erhebungsaufwand der ESTV fällt der Wegfall der Umsatz- und der Versicherungsabgabe kaum ins Gewicht. Er hat daher keine personellen Auswirkungen. Die frei werdenden Ressourcen werden in bisher ungenügend überprüften Gebieten eingesetzt.

28 Siehe BAK economic intelligence (2019), S. 4 und 58