Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht

Vorlage in der parlamentarischen Phase

Nicht quantifizierbare Differenzbereinigung,

16.077 BG Revision des

Mindereinnahmen bei der Inkrafttreten frühestens Aktienrechts

Emissionsabgabe2021

Vorlage mit verabschiedeter Botschaft

19.076 Aufhebung der

Industriezölle 23 Inkrafttreten voraus-

562,5

sichtlich 2022

Vorlage in der Vorbereitungsphase

17.3171 Erhöhung der Pau- Eckwerte noch nicht Vernehmlassungsvorlage schalabzüge bei der direkten festgelegt: in Vorbereitung

Bundessteuer 290 bis 380 Inkrafttreten offen

Zu den genannten Reformen kommt noch die anstehende Reform der Verrechnungssteuer (Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip) hinzu. Diese ist nach Ansicht der Minderheit für den Schweizer Finanzplatz viel sinnvoller als die Abschaffung der Stempelabgaben und wird ebenfalls beträchtliche finanzielle Auswirkungen haben. Eine anderes wichtiges Reformvorhaben betrifft die Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe. Die Vorlage 18.034 des Bundesrats geht mit einem geschätzten Steuerausfall von 1,15 Milliarden Franken für den Bund einher. Sie wurde zwar im Dezember 2019 vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, alternative Modelle – unter anderem das Modell der Individualbesteuerung

– vorzulegen. Unabhängig davon, für welche Lösung sich das Parlament schliesslich entschieden wird, werden gewichtige Steuerausfälle für den Bund damit verbunden sein.

Ausserdem sind noch mehrere andere Vorlagen in der Vorbereitungsphase. Es ist jedoch noch nicht möglich, die Höhe der Mindereinnahmen bei der Umsetzung dieser präzise einzuschätzen. Es handelt sich dabei um die überwiesene Motion zur Besteuerung von Leibrenten und Leibrentenversicherungen (12.3814), den Entwurf zur Tonnagebesteuerung (15.049; Entwurf 3), zwei überwiesene Motionen im Bereich der Mehrwertsteuer (16.3431 und 18.3540), die überwiesene Motion zur wettbewerbsfähigen steuerlichen Behandlung von Start-ups (17.3261).

Schliesslich will die OECD die internationalen Vorschriften zur Besteuerung von multinationalen Konzernen – namentlich im Zusammenhang mit den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft – anpassen. Die von der OECD geplanten Steuerreformen könnten schwerwiegende Konsequenzen für die Schweiz haben: Gemäss ersten Schätzungen des EFD könnten sich die Steuerausfälle auf eine halbe Milliarde bis zu fünf Milliarden Franken belaufen, auch wenn derzeit noch keine genauen Zahlen vorliegen, da noch mehrere Parameter definiert werden müssen.

23 Gemäss der Botschaft des Bundesrates zu diesem Geschäft umfassten im Jahr 2018 die Zolleinnahmen 541 Millionen, zu welchen 21 Millionen aus der MWST und 0,5 Millionen für die Automobilsteuer hinzukommen.