Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 35 Seiten

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auf dem Ertrag des Sparens und verzerrt auf diesem Weg den Entscheid der Haushalte zwischen Sparen und Konsumieren. Die Umsatzabgabe verzerrt auch die Wahl zwischen den Anlageinstrumenten, welche der Abgabe unterstehen bzw. ihr nicht unterliegen. Die Umsatzabgabe erzeugt zudem einen Einschliessungseffekt (Lockin-Effekt), so dass die Anleger ihr Portfolio weniger stark umschichten, als sie dies ohne die Abgabe tun würden. Alle diese Verzerrungen wirken sich negativ auf das Effizienzziel aus.

Was die Verzerrungen auf der Vermittlungsebene betrifft (Finanzintermediation im Inland), verursacht die Umsatzabgabe der inländischen Finanzintermediation einen Standortnachteil und beeinträchtigt das Standortziel, soweit Emittenten oder Anleger aufgrund der Umsatzabgabe inländische Finanzintermediationsdienstleistungen durch in ausländischen Finanzzentren erbrachte Dienstleistungen ersetzen.

Im oberen Teil der nachfolgenden Abbildung sind die drei Ansatzpunkte der Verzerrungen der Umsatzabgabe zusammengefasst. In der Vierfeldertafel im unteren Teil der Abbildung sind die einzelnen Verzerrungen dann den vier Konstellationen zugeordnet, welche sich ergeben – je nachdem, ob in- oder ausländische Anleger in- oder ausländische Wertpapiere halten.

1 An Inlandbörse kotierte 2 Finanzintermediation im Inland 3 Inländische Anleger Unternehmen

• Erhöhung der Finanzierungskosten • Standortnachteil infolge erhöhter • Verzerrung der Spar-Konsum-

• Verzerrung zwischen alternativen Transaktionskosten bei der Entscheidung

Finanzierungswegen Vermögensumschichtung • Verzerrung zwischen alternativen Anlageinstrumenten

• Einschliessungseffekt

Inländische Wertpapiere Ausländische Wertpapiere

Inländische

Anleger 1, 2, 3 2, 3

Ausländische

Anleger 1, 22

Schädlichkeit aus nationaler Perspektive: 1 > 3 > 2

Die Verzerrungen, welche bei der Finanzintermediation im Inland ansetzen (2), treten in allen vier Konstellationen auf. Demgegenüber betreffen die Verzerrungen, die bei den Emittenten der umsatzabgabepflichtigen Wertpapiere zum Tragen kommen (1), nur die inländischen Wertpapiere, unabhängig davon, ob diese von in- oder ausländischen Anlegern gehalten werden. Die Verzerrungen, welche bei den Anlegern wirksam werden (3), vermindern die inländische Wohlfahrt nur, wenn sie auch die inländischen Anleger betreffen – unabhängig davon, ob diese in- oder ausländische Wertpapiere nachfragen.