Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 35 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Beschluss, der Initiative Folge zu geben

Am 10. Dezember 2009 reichte die FDP-Liberale Fraktion eine parlamentarische Initiative (09.503) ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen. Diese Abschaffung sollte in drei Schritten erfolgen. Konkret sollte das Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben (StG)1 um folgende drei Übergangsbestimmungen ergänzt werden:

1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden

auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.

2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21ff.

werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.

3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13 ff. werden auf den 1.

Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt.

In der Begründung der Initiative wird die Stempelsteuer als gravierender Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Schweiz und für die gesamte schweizerische Volkswirtschaft bezeichnet. Deren Abschaffung würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) prüfte die Initiative an ihrer Sitzung vom 23. November 2010 vor. Sie beschloss mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) stimmte diesem Beschluss am 4. April 2011 mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Somit wurde die WAK-N gemäss Artikel 111 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG)2 mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt.

1.2 Erarbeitung der Gesetzesentwürfe

An ihren Sitzungen vom 30. August und 8. November 2011 behandelte die WAK-N die Initiative und beriet über das weitere Vorgehen. Sie beschloss insbesondere mit 12 zu 6 Stimmen, Punkt 1 der Initiative, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, von den Punkten 2 und 3, Abschaffung der Versicherungs- und der Umsatzabgabe, loszulösen.

1.2.1 Umsetzung von Punkt 1 der Initiative

Zu Punkt 1 der Initiative (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital) fand vom 7. Februar bis 10. Mai 2012 die Vernehmlassung eines von der WAK-N ausgearbeiteten Gesetzesentwurfes statt. Nachdem die WAK-N von den Vernehmlas-

1 SR 641.10

2 SR 171.10