Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/2: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) · 35 Seiten
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2.3.2 Die Einnahmen des Fürstentums Liechtenstein
Die Einnahmen des Fürstentums Liechtenstein entwickelten sich zwischen 2007 und 2018 gemäss den Angaben in der nachfolgenden Tabelle.
Bruttoerträge des Fürstentums Liechtenstein aus den Stempelabgaben in Millionen Franken, 2007-2018 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Emissionsabgabe 4.39 5.08 3.49 3.28 2.61 3.42 1.22 1.08 1.27 1.16 1.82 1.18
auf Fremdkapital 2.86 2.52 2.31 1.91 1.10 0.46 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 auf Eigenkapital 1.53 2.56 1.17 1.37 1.51 2.97 1.20 1.08 1.27 1.16 1.82 1.18
Umsatzabgabe 54.49 48.77 38.86 41.79 34.96 29.31 31.22 32.20 33.40 31.51 37.28 36.75
auf inländischen
Wertpapieren 5.52 4.74 3.83 6.18 3.68 3.14 3.94 3.34 3.52 3.26 3.98 3.93 auf ausländischen
Wertpapieren 48.97 44.04 35.03 35.61 31.28 26.17 27.28 28.86 29.88 28.24 33.30 32.82
Versicherungsabgabe 8.47 11.22 9.01 10.96 12.00 7.07 8.39 8.30 7.96 7.93 7.24 7.10 Stempelabgaben insgesamt 67.35 65.07 51.35 56.03 49.57 39.80 40.82 41.58 42.63 40.60 46.34 45.02
Bussen und
Verzugszinsen 0.05 0.14 0.06 0.09 0.28 0.03 0.13 0.04 0.27 0.23 0.24 0.00
Bruttoertrag 67.41 65.22 51.41 56.13 49.86 39.83 40.95 41.62 42.90 40.83 46.58 45.02
2.4 Untersuchte Lösungsmöglichkeiten
Die Subkommission der WAK-N hat verschiedene Ansätze zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative diskutiert. Ausgangspunkt bildeten dabei die Ausführungen in der Studie der ESTV «Schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben» in der angepassten Version vom 25. September 2012.22 Die Studie zeigt auf, wie die Stempelabgaben in mehreren Etappen abgeschafft bzw. reformiert werden könnten. Konkret enthält die Studie mit dem graduellen und dem radikalen Ansatz zwei Vorschläge für die zeitliche Staffelung der einzelnen Abschaffungsschritte und die Gegenfinanzierung durch einnahmenseitige Massnahmen. Die Subkommission hat sich dabei am graduellen Ansatz orientiert, ist davon aber in verschiedener Hinsicht abgewichen. Im Einzelnen hat die Subkommission die folgenden Punkte diskutiert:
Gegenfinanzierung: Die Subkommission hat diskutiert, ob sie Massnahmen zur
Gegenfinanzierung der reformbedingten Mindereinnahmen vorschlagen soll. Die Mehrheit der Subkommission hat entschieden, auf dieses Element zu verzichten.
Mehrwertsteuer-unterstellung: In der Studie der ESTV wird vorgeschlagen, mit
der Abschaffung der Umsatzabgabe sämtliche Kommissionen für Finanzdienstleistungen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen. Die Subkommission hat dies diskutiert, eine Mehrheit möchte jedoch, dass diese Frage nicht vorliegend, sondern allenfalls im Rahmen einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes thematisiert wird.
Vollständige versus teilweise Abschaffung der Stempelabgaben: Die Studie der
ESTV empfiehlt, auf die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen
22 Die Studie kann bei der ESTV unter www.estv.admin.ch > Steuerpolitik Steuerstatistik Steuerinformationen > Steuerpolitik > Fachinformationen > > Berichte > 2011 heruntergeladen werden.