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Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 33 Seiten

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2 Die Inhaberin oder der Inhaber der Bewilligung muss dem BAG alle fünf Jahre Bericht über die vergangenen fünf Kalenderjahre erstatten. Der Bericht muss zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 die daraus abgeleiteten Erkenntnisse enthalten.

3 Nach Abschluss oder Abbruch der Reihenuntersuchung ist dem BAG innerhalb von sechs Monaten ein Schlussbericht einzureichen. Der Schlussbericht muss insbesondere enthalten:

a. eine Zusammenfassung der über die Gesamtdauer der Reihenuntersuchung erfassten Resultate sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen;

b. Angaben zu Massnahmen, die aufgrund der Reihenuntersuchung getroffen wurden;

c. Empfehlungen, die sich aufgrund der Reihenuntersuchung ergeben.

Art. 34 Sistierung und Entzug sowie Aufhebung der Bewilligung

1Das BAG kann die Bewilligung sistieren oder entziehen, wenn:

a. die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind;

b. die Melde- oder Berichterstattungspflichten nicht eingehalten werden; oder

c. neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies erfordern.

2Es hebt die Bewilligung auf, wenn die Reihenuntersuchung abgebrochen wird.

3. Kapitel: Genetische Untersuchungen besonders schützenswerter Eigenschaften

1. Abschnitt: Genetische Untersuchungen physiologischer sowie ethnischer oder anderer die Herkunft betreffender Eigenschaften

(Art. 31 Abs. 1 Bst. a und c GUMG)

Art. 35 Genetische Untersuchungen physiologischer Eigenschaften

1Genetische Untersuchungen physiologischer Eigenschaften nach Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a GUMG dürfen keine Auskunft geben über allfällige Beeinträchtigungen des Gesundheitszustands der betroffenen Person oder über andere medizinisch relevante Eigenschaften.

2Als Untersuchungen nach Absatz 1 gelten insbesondere:

a. Untersuchungen des Stoffwechseltyps, die dazu dienen, mittels geeigneter Ernährung oder gezielter sportlicher Betätigung das Körpergewicht zu regulieren;

b. Untersuchungenen betreffend die Neigung zu Übergewicht;

c. Untersuchungen zur Reaktion des Körpers auf Stoffe wie Alkohol, Nikotin, Koffein und Umweltgifte;

d. Untersuchungen zur Abklärung der Leistungsfähigkeit des Körpers in Bezug auf Ausdauer oder Kraft, die aerobe Kapazität und die Erholungsdauer;