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Vernehmlassung 2020/25: Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich · 33 Seiten

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2. genetische Untersuchungen im Zusammenhang mit Bluttransfusionen und Transplantationen (Art. 2 Abs. 2 GUMG);

e. die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen.

2Für die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung gilt die Verordnung vom 14. Februar 20072 über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich.

Art. 2 Begriffe

Über die Begriffsbestimmungen nach Artikel 3 GUMG hinaus gelten für diese Verordnung die folgenden Begriffsbestimmungen:

a. pharmakogenetische Untersuchungen: genetische Untersuchungen von Eigenschaften, welche die Arzneimittelwirkung beeinflussen;

b. zytogenetische oder molekulargenetische Untersuchungen von Keimzellen oder Embryonen in vitro: zytogenetische oder molekulargenetische Untersuchungen von Keimzellen oder Embryonen in vitro im Rahmen von Fortpflanzungsverfahren nach Artikel 5a des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 19983;

c. genetische Untersuchungen besonders schützenswerter Eigenschaften: genetische Untersuchungen zur Abklärung besonders schützenswerter Eigenschaften der Persönlichkeit ausserhalb des medizinischen Bereichs (Art. 31 Abs. 1 GUMG);

d. nicht erbliche Eigenschaften: Eigenschaften des Erbguts, die nicht an Nachkommen weitergegeben werden (Art. 2 Abs. 1 GUMG).

Art. 3 Publikumswerbung

(Art. 14 GUMG)

1 Als Publikumswerbung gelten alle Werbemassnahmen, die die Veranlassung genetischer Untersuchungen oder die Abgabe und den Verkauf von Produkten zur Durchführung solcher Untersuchungen fördern, insbesondere:

a. Prospekte, Plakate, Rundbriefe;

b. Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und Büchern;

c. Werbung auf Gegenständen;

d. Werbung mittels elektronischer Medien wie Bild-, Ton- und Datenträgern sowie Anwendungssoftware;

e. Anpreisungen anlässlich von Informationsveranstaltungen und Vorträgen vor Laien.

2 SR 810.122.2

3 SR 810.11