Vorlage
Vernehmlassung 2020/28: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) · 32 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 24Fedlex · Vorlage
2 Von dieser Meldepflicht ausgenommen sind Kontrollarbeiten und kleinere Unterhaltsarbeiten an und in bestehenden Tunnels.
3 Die Arbeitgeber müssen die von der Suva zur Verfügung gestellten Formulare benützen.
Art. 88 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Für die Untertagarbeiten sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept nach Artikel 4 namentlich die Massnahmen zur Umsetzung der Artikel 89–101 festzuhalten.
Art. 89 Redundante Energieversorgung
Es ist eine redundante Energieversorgung einzurichten, um sicherzustellen, dass folgende Anlagen jederzeit mit Energie versorgt werden:
a. Schachtbefahranlagen;
b. Erdgaswarnanlagen;
c. Kommunikationseinrichtungen;
d. Anlagen zur Erzeugung von Druckluft bei Arbeiten unter Überdruck;
e. Lüfter bei Erdgasgefährdung;
f. Beleuchtungen;
g. Pumpen bei Gefährdung durch geflutete Flucht- und Rettungswege.
Art. 90 Klimatische Bedingungen
Ist eine Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch klimatische Bedingungen wie besondere Wärme, Kälte und Luftfeuchtigkeit zu erwarten, sind geeignete Massnahmen zu treffen.
Art. 91 Belüftung
1 Vor Beginn von Untertagarbeiten muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.
2 Räume, in denen gearbeitet wird, müssen belüftet werden.
3 Der Zugang zu nicht belüfteten Räumen ist verboten.
4 In Ausnahmefällen, in denen der Zugang zu nicht belüfteten Räumen nicht vermeidbar ist, muss die Luftqualität dauernd messtechnisch überwacht werden.
5 In durchgeschlagenen Bauwerken, die nicht künstlich belüftet werden, muss die Luftqualität dauernd messtechnisch überwacht werden.
Art. 92 Erdgas in Gesteinsschichten
Der Arbeitgeber muss abklären, ob in den Gesteinsschichten möglicherweise Erdgas vorhanden ist. Er hat nötigenfalls die geeigneten Massnahmen zu treffen.