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Vernehmlassung 2020/28: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) · 32 Seiten

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12. Kapitel: Rechtsschutz

Art. 120

Gegen Verfügungen der Suva nach Artikel 83 kann Beschwerde nach Artikel 109 UVG erhoben werden.

13. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 121 Vollzug

Der Vollzug dieser Verordnung richtet sich nach den Vollzugsbestimmungen des UVG und insbesondere der VUV12 Das zuständige Vollzugsorgan koordiniert seine Tätigkeiten mit den Vollzugsbehörden des ArG.

Art. 122 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

1 Die Bauarbeitenverordnung vom 29. Juni 200513 wird aufgehoben.

2Die Verordnung vom 15. April 201514 über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 3

3Neben dieser Verordnung gelten insbesondere die Verordnung vom 19. Dezember 198315 über die Unfallverhütung (VUV) und die Bauarbeitenverordnung vom …16.

Art. 123 Übergangsbestimmung

Arbeitsgerüste, bei denen die Oberkante des Geländerholms in Abweichung von Artikel 23 Absatz 2 mindestens 95 cm über der Standfläche liegt, dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht wurden.

Art. 124 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates:

12SR 832.30

13AS 2005 4289, 2006 1263, 2008 3685, 2010 2583, 2011 3537

14 SR 832.311.12

15 SR 832.30

16 SR …