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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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- Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt, wobei mindestens 75 % der Reduktion durch Massnahmen im Inland erfolgen.38 Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.39 (13.2)

- Die klimabedingten Risiken sind minimiert, die Chancen genutzt, Bevölkerung, Umwelt, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenüber diesen Risiken gesteigert.40 (13.1)

- Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab. (11b)

- Bevölkerung, Behörden, Unternehmen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Fachkräfte sowie Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über adäquate Informationen und Handlungskompetenzen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel.41 (13.3)

Nationale strategische Stossrichtungen (a) Sämtliche Treibhausgasemissionen schnell und signifikant reduzieren

Der Bund setzt geeignete Rahmenbedingungen dafür, dass der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe signifikant und schnell reduziert wird und die nicht-energiebedingten Treibhausgasemissionen ebenfalls rasch absinken. Dazu führt er die Instrumente der nationalen Klimapolitik konsequent weiter und ergänzt und verstärkt sie wo nötig. Er nutzt und fördert verstärkt natürliche Senken von Treibhausgasen im Einklang mit den Zielen einer reichhaltigen Biodiversität42 und vermeidet weitere Emissionen durch eine nicht an den Standort angepasste Nutzung. Er sorgt dafür, dass spätestens bis 2050 nicht vermeidbare Emissionen durch Emissionssenken ausgeglichen werden. Der Bund nimmt den Klimaschutz in allen relevanten Politikbereichen, Strategien und Planungen auf. Weiter sollen die öffentlichen und privaten Finanzflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden. Der Bund achtet darauf, dass die Umsetzung der Massnahmen für Gesellschaft und Wirtschaft tragbar ist, möglichst dem Verursacherprinzip gerecht wird und zur Internalisierung externer Kosten beiträgt.

(b) Die Auswirkungen des Klimawandels koordiniert und auf nachhaltige Weise bewältigen

Der Bund stellt die nötigen Grundlagen zur Reduktion der Risiken und zur Nutzung der Chancen in allen betroffenen Bereichen zur Verfügung. Er setzt die Erkenntnisse in der Praxis um und nimmt die Anpassung an den Klimawandel in seine Politiken, Strategien und Planungen auf. Er koordiniert und stärkt das Vorgehen zur Anpassung an den Klimawandel in bereichsübergreifender Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Ebenen sowie nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren, um Lösungen zu entwickeln, Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden.

Der Bund stärkt die Katastrophenvorsorge und das integrale Risikomanagement. Dazu schafft er die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, fördert alle Massnahmen zur Risikominderung gleichwertig und unterstützt das permanente Monitoring der Veränderungen sowie die Erstellung von Gefahren- und Risikogrundlagen. Er vereinfacht, wo immer möglich, den Informations - und Datenaustausch zwischen Behörden, privaten Akteurinnen und Akteuren und der Wissenschaft. Er berücksichtigt die Resilienz von kritischen Infrastrukturen in allen Bereichen, erhöht sie wo möglich und entwickelt die Warnung vor Gefahren und Risiken weiter.

(c) Siedlungsräume nachhaltig und widerstandsfähig gestalten

Der Bund stellt Grundlagen für die nachhaltige Gestaltung von resilienten Siedlungsräumen mit hoher Lebensqualität bereit. Diese Grundlagen beinhalten wichtige Aspekte des Klimaschutzes und einer umfassenden Klimaanpassung sowie der Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität .43 Der Bund zeigt die Risiken für Siedlungen und Infrastrukturen auf, sorgt für eine frühzeitige Warnung vor Schadenereignissen und koordiniert seine Massnahmen zur Prävention, Bewältigung, Minimierung und Regeneration von Schadenereignissen auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen.

(d) Bewusstsein und Sensibilisierung verbessern und Kompetenzen fördern