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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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In ihrer internationalen Zusammenarbeit wirkt sie auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Förderung der Biodiversität, einschliesslich der biologischen Vielfalt der Landwirtschaft und die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin. Dies sind unerlässliche Voraussetzungen für die langfristige Einhaltung der Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme und für die Sicherung des Wohlergehens aller Generationen.

4.3 Chancengleichheit

Eine inklusive Gesellschaft gewährleistet ihren Mitgliedern ökonomische und soziale Chancen sowie die Möglichkeit, ihr persönliches Potenzial auszuschöpfen. Dazu ist die Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen in ausreichender Qualität und Quantität für alle und deren verantwortungsvolle Nutzung unabdingbar. Gemäss dem Prinzip der Agenda 2030 «niemanden zurücklassen» heisst das, die Armut in all ihren Formen global zu beenden, Ungleichheiten zu verringern und diskriminierende Barrieren, die sich aus der sozioökonomischen oder geographischen Situation oder aus Aspekten der sozialen, kulturellen und persönlichen Identität ergeben, zu beseitigen. Die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen werden bei Krisen wie Pandemien, Katastrophen, Konflikten oder Wirtschaftskrisen sowie deren Auswirkungen jeweils am stärksten getroffen. Die Schweiz ist bei der Sicherung der Chancengleichheit insbesondere mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:

- Die Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen fördern. Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gesellschaft am Wohlstand teilhaben und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. ( 4.3.1)

- Den sozialen Zusammenhalt sicherstellen. Diskriminierungen, Ungleichheiten und Benachteiligungen sollen verringert, der gesellschaftliche Zusammenhalt unter Berücksichtigung kultureller Diversität, sozialer und territorialer Disparitäten gefördert sowie die Solidarität zwischen den Generationen sichergestellt werden. ( 4.3.2)

- Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gewährleisten. Die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frau und Mann im Erwerbsleben, in der Ausbildung, Politik und in der Familie sollen beseitigt und die Gleichstellung weiter gefördert werden. ( 4.3.3)

Von Bedeutung ist der transparente Umgang mit Zielkonflikten. In diesem Schwerpunktthema betrifft dies unter anderem den Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verteilungsgerechtigkeit, zwischen Informations- und Berichterstattungspflichten und administrativer Belastung der Unternehmen, zwischen Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit65 und Wirtschaftsfreiheit sowie zwischen dem Informationsaustausch für Gewaltprävention und Datenschutz. Gleichzeitig bestehen Synergien, die genutzt und ausgebaut werden können. So unterstützen sich beispielsweise die Integrations -, die Kultur- und die Sozialpolitik gegenseitig.