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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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und der Verpflegung um. Der Bund und seine verselbständigten Einheiten engagieren sich im Rahmen der Initiative Energie-Vorbild für ein innovatives und vorbildliches Energiemanagement. Der Bund betreibt ein vorbildliches nachhaltiges Immobilienmanagement. Er kommuniziert seine Lösungen und Ansätze gegen innen und aussen.
Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket zur Senkung des Treibhausgas-Ausstosses in der Bundesverwaltung verabschiedet106. Bis 2030 soll die Bundesverwaltung ihre Treibhausgasemissionen im Inland um 50 % gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 reduzieren; das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) soll seine Emissionen gegenüber 2001 um mindestens 40 % senken.107 Die Bundesverwaltung verpflichtet sich, in den Bereichen Dienstreisen und Fahrzeugbeschaffung Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung umzusetzen.
Der «Aktionsplan Flugreisen» bezweckt, die CO2-Emissionen aus berufsbedingten Flugreisen von Angestellten der Bundesverwaltung bis 2030 um 30 % zu senken.
Der Bund wendet bei der Organisation seiner Konferenzen und Veranstaltungen strenge Umwelt- und Sozialstandards an, insbesondere was die Ortswahl, die Verpflegung und die Anreisemöglichkeiten betrifft.
7 Zusammenarbeit und Partnerschaften zur Umsetzung der Strategie
7.1 Organisation innerhalb der Bundesve rwaltung
Direk tionskomitee Agenda 2030
Zur strategischen Koordination und Steuerung der Umsetzung der SNE 2030 sowie zur Berichterstattung zuhanden der UNO hat der Bundesrat das Direktionskomitee Agenda 2030 eingesetzt und damit eine institutionelle Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf Bundesebene bewirkt. In diesem sind die für die Umsetzung der Agenda 2030 wichtigsten Bundesstellen aus allen Departementen sowie die Bundeskanzlei auf Direktionsebene vertreten.
Das Direktionskomitee Agenda 2030 stimmt sich zu strategischen Grundsatzfragen sowie zu den innen- und aussenpolitischen Komponenten der Agenda 2030 ab. Es erfüllt sektorenübergreifende Aufgaben in Bezug auf die Umsetzung der Agenda 2030, der SNE 2030 sowie der Berichterstattung und fördert dabei die Verankerung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Sektoralpolitiken. Das Direktionskomitee Agenda 2030 trägt somit zur Verbesserung der Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung bei und kann dem Bundesrat bei auftretenden Zielkonflikten einen Ausgleich im Sinne der nachhaltigen Entwicklung vorschlagen.
Die Bundesstellen stellen die für die Umsetzung der Agenda 2030 notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen im Rahmen ihrer bewilligten Budgets sicher. Sollten zusätzliche finanzielle Mittel notwendig sein, sind diese im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses zu beantragen.
Delegierte des Bundesrates für die Agenda 2030
Die operative Leitung der Umsetzungsarbeiten obliegt den beiden vom Bundesrat ernannten Delegierten für die Agenda 2030, je einer Person aus dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und aus dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Diese leiten alternierend das Direktionskomitee Agenda 2030 und stellen eine grösstmögliche Kohärenz zwischen innen- und aussenpolitischen Anliegen sicher. Sie koordinieren die Arbeiten zwischen allen mitinteressierten Bundesstellen zur Umsetzung der Agenda 2030 sowie die Öffentlichkeitsarbeiten, nehmen Repräsentationsaufgaben wahr und ziehen die Kantone und Gemeinden sowie Interessengruppen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei. Schliesslich berichten sie dem Bundesrat jährlich über den Stand der Umsetzung und beantragen über ihr Departement allfällige Entscheide.