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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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Die SNE 2030 gilt primär für die Bundespolitik und setzt aus diesem Grund Ziele, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Der Bundesrat lädt aber die Kantone und Gemeinden, die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Bevölkerung dazu ein, die Ziele dieser Strategie mitzutragen und durch ihre Beiträge gemeinsam mit dem Bund die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
2 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs aller UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 verabschiedet.1 Mit dieser hat die Staatengemeinschaft einen gemeinsamen globalen Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung geschaffen. Alle Staaten haben sich bereit erklärt, die Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 gemeinsam zu erreichen und einen angemessenen Beitrag für deren Umsetzung auf nationaler und auf internationaler Ebene zu leisten, indem sie die Agenda 2030 als Referenzrahmen in ihre Prozesse, Politiken und Strategien aufnehmen.
Die Agenda 2030 legt 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) mit insgesamt 169 Unterzielen (Targets) fest. ( Anhang 1) Es handelt sich dabei um eine komplexe und ambitionierte Agenda, die schrittweise Veränderungen und teilweise grundlegende Transformationen voraussetzt.
Die Schweiz hat die Ausarbeitung der Agenda 2030 in den internationalen Verhandlungen massgeblich mitgeprägt. Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 hat sie zusammen mit allen anderen Staaten ihren Willen bekräftigt, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis im Jahr 2030 zu erreichen. Die Agenda 2030 ist völkerrechtlich nicht verbindlich, stellt aber für den Bundesrat einen wichtigen Orientierungsrahmen dar. Der Bundesrat hat sich politisch verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten sowie die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen oder zu beantragen.
Im September 2019 wurde der Global Sustainable Development Report2 (GSDR) an der UNO-Generalversammlung vorgestellt. Der Bericht wurde von einem wissenschaftlichen Gremium im Auftrag der Staatengemeinschaft verfasst und zieht international Bilanz über die ersten vier Jahre der Umsetzung der Agenda 2030. Laut dem GSDR ist die internationale Staatengemeinschaft heute noch nicht auf Kurs, um die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 umfassend zu erreichen. Die Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten erzielt wurden, drohen im Hinblick auf die global zunehmenden Ungleichheiten und die potentiell irreversiblen Verschlechterungen des Umweltzustands wieder verloren zu gehen. Für eine Kehrtwende sind grosse Veränderungen bei der Ausgestaltung der Politiken notwendig. Speziell wichtig sind dabei die Zusammenhänge zwischen den einzelnen globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung und der Umgang mit ihren Zielkonflikten. Die Erkenntnisse des GSDR bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Aktivitäten der Schweiz und sind in die Erarbeitung der SNE 2030 eingeflossen.
3 Leitlinien für die Bundespolitik
Die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung erfordert gemeinsame Anstrengungen in allen Politikbereichen und verlangt teilweise grundlegende Anpassungen. Als Orientierung für die nationale und internationale Umsetzung legt der Bundesrat die folgenden Leitlinien fest:
Gemeinsam Verantwortung wahrnehmen: Nachhaltige Entwicklung betrifft als Herausforderung alle gesellschaftlichen Bereiche. Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien sind dabei anzuwenden. Um langfristig ein global tragfähiges ökologisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches System zu sichern, soll Verantwortung gemeinsam und solidarisch wahrgenommen werden, wobei den Bedürfnissen künftiger Generationen und dem Grundsatz «niemanden zurücklassen» der Agenda 2030 in allen Politikbereichen besondere Beachtung zu schenken ist.
Die Zieldimensionen ausgewogen berücksichtigen: Nachhaltige Entwicklung berücksichtigt die drei Zieldimensionen – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung – sowie Wechselwirkungen zwischen diesen gleichwertig,