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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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Der Bund informiert über die Rechtsinstrumente, welche Opfern von Diskriminierung zur Verfügung stehen und fördert den niederschwelligen Zugang zur Justiz, um die Menschen gegen sämtliche Formen der direkten und indirekten Diskriminierung sowie der strukturellen und intersektionalen Diskriminierung zu schützen. Er verstärkt seine Bemühungen, strukturelle und institutionelle Diskriminierungen sichtbar zu machen und aktiv zu bekämpfen. Er intensiviert die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Stellen, die spezifische Diskriminierungen bekämpfen, und stärkt somit den Schutz von Personen, die potenziell einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind. Zur besseren Erfassung des Handlungsbedarfs prüft der Bund die Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenlage zur Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen.

(b) Die Inklusion von Menschen mit Behinderung gewährleisten

Der Bund unterstützt die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt, namentlich indem er die Arbeitgeber zu Anpassungen der Arbeitsumgebung ermutigt. Er fördert ihre Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben und ergreift zusammen mit den Kantonen Massnahmen, um Hindernisse abzubauen. Dabei sorgt er insbesondere dafür, dass die Grundsätze der universellen Zugänglichkeit konsequent eingehalten werden, insbesondere im digitalen Bereich.

(c) Die Integration von Migrantinnen und Migranten ermöglichen und den Schutz von vulnerab-

len Personen sicherstellen

Der Bund ergreift, fördert und stärkt, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden wie auch der Zivilgesellschaft, Massnahmen, um eine rasche Integration von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten in der Gesellschaft und im Arbeitsmarkt zu fördern und einzufordern. Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden dabei, günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit zu schaffen – insbesondere bei Erwerb einer Landessprache, Bildung, Gesundheit und Wohnungsfragen – und Massnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses, der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie zur Gewährleistung des Zugangs aller zu den Dienstleistungen umzusetzen. Mit seiner Asylpolitik schützt er vulnerable Personen und setzt sich unter anderem für sichere Zugangswege ein. Er beteiligt sich mit der Schaffung von kantonalen Plätzen für die Neuansiedlung (Resettlement) an der Aufnahme von Flüchtlingen.

(d) Soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Inklusion und Partizipation fördern

Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und in Abstimmung mit den Kantonen dafür ein, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess zu fördern, der das friedliche Zusammenleben zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zum Ziel hat. Im Vordergrund steht unter anderem die Teilhabe der ausländischen Wohnbevölkerung. So fördert der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die gesellschaftliche Vernetzung, die politische Partizipation und das gegenseitige Verständnis. Zudem unterstützt der Bund Projekte, die sich mit dem Zugang möglichst breiter Bevölkerungskreise zu politischer Partizipation, verstanden als Möglichkeit der Einzelnen oder des Einzelnen, die gesellschaftlichen Verhältnisse mitzugestalten, auseinandersetzen.

(e) Regionale Disparitäten vermindern

Der Bund ergreift Massnahmen zugunsten der nationalen Gerechtigkeit in Bezug auf das Service-Public-Angebot und für die Beseitigung regionaler Ungleichheiten, insbesondere beim Zugang zu bestimmten Leistungsarten (Mobilität, Gesundheits- und Bildungswesen, Kultur, öffentliche Dienste) und die Wettbewerbsfähigkeit. Der Bund setzt sich für eine kohärente Raumentwicklung ein. Dabei fördert er die Zusammenarbeit der zuständigen Akteurinnen und Akteure über die Gemeindegrenzen und Dienstleistungsbereiche hinweg und unterstützt sie dabei, Lösungen zu finden, welche die Qualität und Zugänglichkeit der Grundversorgung sicherstellen.

(f) Stabilität der Vorsorgesysteme langfristig sichern

Die finanzielle Stabilität der Vorsorgesysteme der Schweiz wird trotz der demographischen Entwicklung gesichert. Der Bund sorgt dafür, dass die Reformvorschläge zur Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Vorsorgesysteme unter Beibehaltung der sozialen Absicherung die Interessen aller Altersklassen berücksichtigen und den Generationenvertrag einhalten.