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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten

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4.2.3 Biologische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstellen50

Der Zustand der biologischen Vielfalt hat sich in den letzten Jahrzehnten weltweit und in der Schweiz deutlich verschlechtert.51 Rund ein Drittel der in der Schweiz ansässigen Arten52 und fast die Hälfte der Lebensräume53 sind bedroht. Die Sicherung des nötigen Raums für die Biodiversität in ausreichender Qualität, Quantität, Vernetzung und räumlicher Verteilung ist aber entscheidend für die Erhaltung, die Förderung und die Wiederherstellung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt . Dies ermöglicht es der Wirtschaft und Gesellschaft, die Leistungen der Ökosysteme und Landschaften für den Menschen nachhaltig zu nutzen. Resilienz ist dabei als Ökosystemleistung von Bedeutung. So stammen weltweit viele der in den letzten Jahren aufgetretenen Epidemien aus Zoonosen, die durch die Einwirkung des Menschen auf die Biodiversität, im speziellen die Zerstörung, Übernutzung und Verschmutzung der Ökosysteme, begünstigt wurden.

Die Herausforderung besteht darin, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, Einträge von Stickstoff, Schwermetallen, Mikroplastik sowie Medikamenten (zum Beispiel Antibiotika), den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sowie die Konsequenzen des Klimawandels mit dem Schutz, der Förderung und der nachhaltigen Nutzung von Böden, Gewässern, Biodiversität und Landschaft zu koordinieren. Alle Akteurinnen und Akteure sind insofern auch gefordert, im Sinne der Biodiversität zu handeln und die Synergien für Natur und Landschaft zu nutzen.

Schutz, Erhaltung und Förderung der Biodiversität können zu Zielkonflikten mit Nutzungsinteressen führen, beispielsweise für Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung.

Ziele

- Der Erhaltungszustand der Populationen der national prioritären Arten wird verbessert und ihr Aussterben bekämpft. Die genetische Vielfalt wird erhalten.54 (15.5)

- Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.55 (15.8)

- Negative Auswirkungen bestehender finanzieller Anreize auf Biodiversität und Landschaftsqualität werden aufgezeigt und wo möglich vermieden. Wo sinnvoll, werden neue positive Anreize geschaffen.56 (15a)

- Zur Sicherung des Raums für die langfristige Erhaltung der Biodiversität sind mindestens 17 %57 der Landesfläche durch wirkungsvolle, gut unterhaltene, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen geschützt sowie in die umgebende Landschaft integriert. Die ökologische Infrastruktur ist verstärkt. Der Zustand der national prioritären Lebensräume wird verbessert. (15.1)

- Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) werden bis 2040 so weit wie möglich eliminiert.58 (6.6)

- Die Funktionen des Bodens sind dauerhaft gewährleistet. Die Nutzung von Boden führt zu keinen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Degradierte Böden werden wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können. Ab 2050 geht netto kein Boden mehr verloren.59 (15.3)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Artenvielfalt und genetische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstel-

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