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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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Der Bund ergreift spezifische Massnahmen, um die in der Schweiz domizilierten und/oder aktiven Unternehmen für die Bedeutung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu sensibilisieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Auf Grundlage der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt er die Unternehmen dabei, ihre Geschäftstätigkeit und ihre Wertschöpfungsketten im In- und Ausland im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Produkte und Produktionsprozesse einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Der Bund engagiert sich für die Anwendung und Weiterentwicklung staatlicher und privater Nachhaltigkeitsstandards und deren Kohärenz. Des Weiteren fördert er Initiativen, die Schweizer Unternehmen dabei unterstützen, die Wirkung ihrer Geschäftstätigkeiten in Bezug auf die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung zu messen und gezielte Massnahmen zu ergreifen.
Der Bund setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Förderung und Harmonisierung einer Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen der Unternehmen zu ihren ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ein. In Anbetracht der Tatsache, dass die
Schweiz im Ausland einen hohen sozialen und ökologischen Fussabdruck hinterlässt, müssen die Hauptursachen der negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang der gesamten Beschaffungskette berücksichtigt werden. Der Bund trägt durch Zurverfügungstellung von wissenschaftlichen Grundlagen und zuverlässigen Umweltdaten zur Transparenz sowie zur Qualität der Informationen und der Beurteilung der Wertschöpfungsketten bei. Er liefert unter anderem die Basisdaten für die Lebenszyklusanalysen.
Der Bund kommt seinen internationalen Verpflichtungen nach, wonach er seine Bevölkerung schützen muss, wenn Dritte – einschliesslich Unternehmen – auf seinem Staats- beziehungsweise Hoheitsgebiet gegen die Menschenrechte verstossen.32 Zu diesem Zweck setzt er Gesetze, Anreize oder Fördermassnahmen um und unterstützt Unternehmensinitiativen. Geschädigte können mittels gerichtlicher und aussergerichtlicher Mechanismen Wiedergutmachung erlangen.
Internationale strategische Stossrichtungen
Die Schweiz beteiligt sich an der Umsetzung und der Entwicklung von internationalen Leitlinien zur weltweiten Förderung einer verantwortlichen Unternehmensführung zum Schutze der Menschenrechte und der Umwelt. Die Schweiz achtet als offene und international vernetzte Volkswirtschaft auf die Auswirkungen ihres Konsum- und Produktionsverhaltens insbesondere auf Entwicklungsländer. Sie fördert die weltweite Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung in der gesamten Wertschöpfungskette.33 Im Übrigen setzt sie sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen und in den multilateralen Gremien insbesondere für eine verstärkte Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ein.