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Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 38 Seiten
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Der Bund sorgt in Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden für eine rasche und effektive Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und ihres Aktionsplans. Er unterstützt bei seinen räumlichen Tätigkeiten die Koordination und Abstimmung von Nutzung, Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität. Er berücksichtigt die biologische Vielfalt in seinen Konzepten, Strategien und Aktionsplänen und stellt finanzielle Mittel zur Verfügung. Er identifiziert bestehende finanzielle Anreize, die negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben, und passt solche finanziellen Anreize allenfalls an. Er vervollständigt und harmonisiert die Rechtsgrundlagen zur Prävention und Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten.
(b) Eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur erstellen
Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden dafür, dass sämtliche Lebensräume von hoher ökologischer Qualität – wie zum Beispiel Gewässer, Ufer, Feuchtgebiete, Moore und extensiv genutzte Landwirtschafts- und Waldflächen – in ausreichender Menge vorhanden und sowohl räumlich als auch funktional miteinander verbunden und in geeigneter Anordnung im Raum verteilt sind. Der Bund unterstützt die Kantone finanziell bei der Umsetzung der dazu notwendigen Massnahmen. Zusammen mit allen zuständigen Akteurinnen und Akteuren sorgt der Bund dafür, dass Schutzgebiete die notwendige ökologische Qualität aufweisen, erhalten und wo nötig aufgewertet und mit Vernetzungsgebieten ergänzt werden. Dazu gehört sowohl die Verankerung ausgewiesener Lebensräume in raumplanerischen Instrumenten wie den kantonalen Richtplänen und den Sachplänen des Bundes als auch eine gute und transparente Abstimmung mit Land- und Forstwirtschaft sowie der Raumentwicklung. Die nachhaltige Nutzung auf der gesamten Fläche ist gewährleistet. Der Bund schont bei seinen Tätigkeiten die natürlichen und kulturellen Landschaftsqualitäten und nutzt Synergien optimal.
(c) Boden nachhaltig nutzen, Bodendegradation und Bodenverlust vermeiden und Bodenfunk-
tionen erhalten und wiederherstellen
Der Bund setzt sich in Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren verstärkt dafür ein,
dass die Bodenbelastungen abnehmen, die Qualität, die Quantität und die Funktionen des Bodens erhalten und wiederhergestellt werden und dieser nachhaltig, haushälterisch, zweckmässig und gemäss seinen standorttypischen Eigenschaften genutzt wird. Ab 2050 soll netto kein Boden mehr verloren gehen.60 Zusammen mit den Kantonen achtet der Bund darauf, dass die nötigen Bodeninformationen vorliegen und die Bodenfunktionen in der Planung und in den Interessenabwägungen berücksichtigt werden. Der Bund wirkt darauf hin, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt und die landwirtschaftlichen Produktionssysteme an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden.
Internationale strategische Stossrichtungen
Die Schweiz verstärkt auf internationaler Ebene ihr Engagement für die Biodiversität. Sie setzt sich für eine wirkungsvolle Umsetzung der biodiversitätsrelevanten Abkommen auf globaler61 und regionaler62 Ebene ein und unterstützt internationale Initiativen zur Beobachtung der Umwelt. In diesen multilateralen Prozessen engagiert sie sich für effektive Rahmenbedingungen zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität. Dabei legt sie ein besonderes Gewicht auf die Bekämpfung der wichtigsten globalen Ursachen für den Verlust der Biodiversität (Lebensraumverlust, die übermässige Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Klimawandel, die Verschmutzung der Umwelt sowie invasive, gebietsfremde Arten)63. Schwerpunkte sind dabei der Schutz und die Vernetzung von Ökosystemen, nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Ökosystemen sowie die Berücksichtigung der Biodiversität als Grundlage für Finanz- und Investitionsentscheide. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherheit der Gentechnologie für Mensch, Tier und Umwelt ein angemessener Zugang zu genetischen Ressourcen und eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile («Access and Benefit Sharing»)64.
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Synergien zwischen den einzelnen Umweltabkommen gestärkt und die Umsetzung dieser Konventionen und deren Finanzierungsmechanismen kohärent ausgestaltet werden. Im Rahmen ihrer Umweltaussen-, Aussenhandels- und Energiepolitik sorgt die Schweiz dafür, dass ihr Konsum so wenig negative Auswirkungen wie möglich auf die Biodiversität im Ausland hat.